Da ich mich in den letzen Wochen intensiv mit dem Thema Steuern für Startups beschäftigt habe möchte ich zur Feier des Tages mein neues Wissen mit euch teilen. Während (hoffentlich) die meisten von euch mit den Augen rollen und sich denken: „Das hab ich vor 48 Jahren schon gelernt“ sind da draußen wahrscheinlich auch ein paar Leute für die das ein oder andere neu ist.

Da sich hier ja gerne viele Leute herumtummeln, die sich mit Shopware beschäftigen ist davon auszugehen, dass da auch die eine oder andere Mark bei verdient wird. Sei es nun auf Seiten der Shop-Betreiber oder aber der Dienstleister, die für ihre Kunden an Shops basteln auf beiden Seiten gibt es immer mehr – Startups und damit auch Umsätze..

Ok – und worum geht es genau? Ganz einfach: Im Laufe seiner unternehmerischen Laufbahn erreicht jedes Startup immer mal wieder einige Grenzen an Umsatz oder Gewinn ab denen zusätzliche Gesetze und die damit verbundenen Pflichten zu beachten sind. In dieser wunderschönen Liste habe ich versucht die wichtigsten Zahlen für euch zusammen zu tragen.

Zusammengefasst sagt die Liste eines aus: Versuche möglichst schnell so viel zu verdienen bis alle Limits erreicht sind denn dann kannst du den Großteil dieser Zahlen hier sowieso ignorieren und stellst dann gefälligst einen (oder zwei) Steuerberater ein. Der nimmt dir dann die Arbeit ab irgendwelche Zahlen zu prüfen. Der Vorteil: Dir bleibt mehr Zeit zum Geldscheine bügeln!

Wie viel das ist? Du musst lediglich ein Einkommen von schlappen 256.304 € / Jahr erreichen um dir gewiss zu sein dass du die höchste Stufe der Einkommensteuer-Leiter von 45% + Solidaritätszuschlag erreicht hast.

  • Schon beim nullten Euro Gewinn oder Umsatz beginnen die Pflichten. Folgende Dokumente sind ab jetzt regelmäßig abzugeben und die damit verbundenen Steuern zu entrichten: Umsatzsteuervoranmeldungen (*1), Umsatzsteuer-Jahresabrechnungen (*1), Einkommensteuererklärung (+ Anlage G oder Anlage S) & Gewerbesteuererklärung.
  • ist der Hebesatz der IHK Köln. Als „normaler“ Betrieb zahlt man bis zu 24.500 € 40 € Grundbeitrag, bei mehr dann 90 € und zusätzlich wird der Hebesatz fällig. Das sind bei einem Gewinn von 100.000 € 180 € + 90 € – also 270 €.
  • Das könnte zum Beispiel der Preis für Tee oder Kaffee sein – Du bewirtest deine Kunden mit Tee, Kaffee, Keksen und Kuchen? Die Kosten hierfür können zu 100% als Betriebsausgabe abgezogen werden.
  • Aufbewahrungspflicht für geschäftliche Briefe und E-Mails. Briefe dürfen digitalisiert werden. Digitale Korrespondenz darf nicht nur als Ausdruck vorliegen sondern auch als Urspungsdatei.
  • Das ist der gesetzlich festgelegte Höchstwert von Geschenken die ein Unternehmer Kunden und Geschäftsfreunden pro Person und Jahr machen darf ohne dass der Empfänger hierfür zusätzlich vom Fiskus zur Kasse gebeten wird. Aus Kulanz wird der Betrag aber bis auf 35 € ausgedehnt. Der Unternehmer kann die Ausgabe hingegen zu 100% als Geschäftsausgabe geltend machen. Ist der Betrag höher als 35 € besteht die Möglichkeit die Steuerlast des Empfängers pauschal zu übernehmen, so dass kein bitterer Beigeschmack bei der Schenkung entsteht (30 % des Brutto-Geschenkwerts). Achtung: Schon ab 35,01 € kann der Betrag nicht mehr steuerlich als gewinnmindernde Ausgabe gebucht werden.
  • Aufbewahrungspflicht für: Ausgestellte Rechnungen, Steuer-Dokumente etc. ab dem Folgejahr.
  • Schonmal was von der Pauschale für Verpflegungsmehraufwände bei Geschäftsausflügen gehört? Wer mehr als 8 Stunden geschäftlich unterwegs ist kann 12 und wer 24 Std. unterwegs ist kann 24 € pauschal für Mehraufwände verbuchen. Hierfür sind keine Belege notwendig. Bis 2010 gab es eine solche pauschale auch für Übernachtungsosten, mittlerweile werden nur noch die tatsächlich entstandenen Kosten als Geschäftsausgaben angerechnet. P.S.: Wer im Ausland unterwegs ist muss den entsprechenden Betrag in der Tabelle des Finanzamnts nachgucken.
  • Ist der aktuelle Mindestlohn, den man einem Mitarbeiter pro Stunde vergüten muss.
  • der Einkünfte dürfen maximal im laufenden Jahr als Sonderausgabe für Spenden verwendet werden. Ist es mehr kann es im Folgejahr steuerlich geltend gemacht werden.
  • Mitarbeitern ist man verpflichtet mindestens 5% der Arbeitsplätze mit Schwebehinderten zu besetzen. Alternativ kann eine Ausgleichszahlung getätigt werden.
  • Höchstgrenze für steuerlich absetzbare Geschenke p. Person & Jahr – s. auch 10 €.
  • Unternehmer die ihre Mitarbeiter beschenken möchten dürfen im Vergleich zu Geschenken für Geschäftspartner und Kunden etwas mehr ausgeben und gleichzeitig steuerlich als Geschäftsausgabe geltend machen. Hier sind es ingesamt pro Person und Jahr 60 € wobei es keine Rolle spielt ob es als Geld oder Geschenk ausgezahlt wird.
  • Mitarbeiter ist die Grenze, ab der ein Unternehmen verpflichtet wird das Lieferkettengesetzt zu beachten und zusätzliche Berichte über bestimmte Prozesse zu führen und abzugeben.
  • Mitarbeiter können pro Firmenveranstaltung (die maximal 2x im Jahr stattfinde darf) bis zu 110 € steuerfrei genießen. Ist der Wert des Events pro Mitarbeiter höher (Kosten geteilt durch Mitarbeiter) fallen Steuern für geldwerte Vorteile an, es sei denn der Chef zahlt eine 25%-ige Steuerpauschale für alles was darüber geht.
  • – diese Obergrenze gilt für Spenden für die es keiner Bestätigung über Geldzuwendungen bedarf. Darüber muss das Dokument vorliegen um die Spenden als Sonderausgaben absetzen zu dürfen.
  • Bei Rechnungen für Produkte / Dienstleistungen ab einem Wert von 250 € verlangt der Gesetzgeber, dass dein Name als Unternehmer / der Name deines Unternehmers als Leistungsempfänger auf der Rechnung eingetragen ist. Andernfalls kann der Beleg nicht gebucht werden.
  • ist der höchste Wert den man bei Spenden ohne besondere Belege machen kann. Andernfalls bedarf es eines offiziellen Belegs. „Bestätigung über Geldzuwendung“.
  • Ist der höchste Hebesatz bis zu dem man seine Gewerbesteuer komplett von den Einkommensteuern absetzen kann.
  • Das ist der Netto-Höchstwert den sogenannte „Geringwertige Anlagegüter / GWG“ (*2) haben dürfen, um den Gesamtbetrag sofort als gewinnmindernde Ausgabe verbuchen zu können. Positiv: Ab 2018 beträgt der Höchstbetrag fast doppelt so viel, nämlich 800 €!
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  • (Netto) Höchstwert von sofort komplett als gewinnmindernde Ausgabe buchbare Geringwertige Anlagegüter. Mehr Infos s. 410 € und (*2)
  • Wer im Jahr 1000 € und weniger Steuern an den Fiskus zu zahlen hat (Steuerlast) muss seine Umsatzsteuer-Voranmeldung nur jährlich abgegeben.
  • Liegt deine Steuerlast (eingenommene minus gezahlte Steuern) jährliche bei / unter diesem Betrag musst su maximal alle 3 Monate eine Vorsteuer-Anmeldung abgeben. (s. auch 1.000 €)
  • Das ist der aktuelle Grundfreibetrag für Alleinstehende (im Jahr 2018). Wer darunter liegt muss keine Einkommensteuern zahlen. Der Betrag ändert sich jedes Jahr, eine genaue Übersicht findet ihr hier: Grundfreibetrag Tabelle auf steuertipps.de
  • Ab 12.500 € sind Überweisungen von und nach Deutschland meldepflichtig. Dies sehen die beiden Gesetze AWG & AWV vor.
  • Bis zu einem Umsatz von 17.5k € kann man Kleinunternehmer sein. Verdient man nur 1 € mehr muss im die Vorsteuer abgeführt werden und man muss auf seinen Rechnungen die MwSt. ausweisen + Vorsteueranmeldungen abgeben.Wer bereits auf Vorsteuer optiert hatte hat ab einem Einkommen (Also Umsatz minus Ausgaben) von 17.5 k € zusätzlich die Pflicht seine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) nach vorgegeben Konten aufzustellen. Hierbei werden die Beträge in der Anlage EÜR der Einkommen-Steuererklärung eingetragen und gemeinsam mit dieser abgegeben.

    Konten sind in diesem Fall nichts anderes als Kategorien. Für die Einnahmen gibt es 3 Kategorien / Posten, für die Ausgaben hingegen einige mehr.

  • Gewerbesteuer-Freibetrag – alles was darüber geht ist gewerbesteuerpflichtig. Positiv: Bis zum Hebesatz von 380% kann man die Gewerbesteuern von den Einkommensteuern absetzen.
  • Macht ein Unternehmen 60k € Gewinn im Jahr wird es bilanzierungspflichtig. (s. auch 600.000 €)
  • Ab einem Gewinn von ca. 65k € p.a. sollten sich Gewerbetreibende darüber Gedanken machen eine UG oder GmbH zu gründen um von den vergleichsweise niedrigen Körperschaftssteuern zu profitieren.
  • Ist die Höchstgrenze für das Einkommen von Unternehmern die von der Sonderabschreibungsregelung (bei Anschaffung von Anlagegütern) profitieren möchten. (s. auch 235.000 €)
  • Darf das maximale Betriebsvermögen eines bilanzierenden Unternehmens sein, wenn es von der Sonderabschreibung profitieren will. (s. auch 100.000 €)
  • muss das jährliche Einkommen betragen um in den Genuss des Höchststeuersatzes von 45% zu kommen. Danach bleibt der Satz immer gleich.
  • ist der Maximal-Umsatz wenn man die IST-Besteuerung statt der SOLL-Besteuerung nutzen möchte. Bei der IST-Besteuerung werden die Steuern immer erst im Moment des tatsächlichen Zahlungseingangs / Ausgangs fällig. Ausnahme: Die 10-Tage Regelung bei wiederkehrenden Einnahmen & Ausgaben am Jahresende. (*3)
  • Macht ein Gewerbebetrieb einen Umsatz über 0.6 Mio. € p.a. wird es bilanzierungspflichtig. (s. auch 60.000 €)

(*1) Nur wenn man umsatzsteuerpflichtig ist. Man kann zur Umsatzsteuerpflicht optieren oder wird dazu gesetzlich verpflichtet sobald der Umsatz p.a. 17.500 € übersteigt.

(*2) Wichtiges Merkmal von geringwertigen Wirtschaftsgütern: Das Gerät / das Möbelstück läßt sich unabhängig von anderen Geräten verwenden. Bestes Negativ-Beispiel: Wenn man eine Tastatur kauft, so ist diese nur gemeinsam mit dem PC nutzbar. Daher MUSS der Betrag über die tatsächliche Nutzungsdauer (6 Jahre oder so, dafür gibt es dann Tabellen) abgeschrieben werden. Das heißt: Die 5 € maus kann man sich dank unnötigem Aufwand auch in der Steuererklärung sparen. Bei allen teuren Sachen lohnt sich die Mühe dann aber wieder. ACHTUNG: Es kann Sinn machen alle größeren Anschaffungen im Januar zu machen, da man dann die Kosten einfacher auf die Jahre aufteilen kann. Denn wenn man später im Jahr einkauft muss man noch errechnen wie hoch der absetzbare Anteil ist. Kauft man z.B. erst im Dezember kann nur 1/12 steuerlich geltend gemacht werden.

(*3) Hier soll die Dezembermiete auch im Dezember gebucht werden , auch wenn sie erst im Januar gezahlt wird. Für alle Rechnungen zwischen dem 22.12 und 10.1 gilt das ganze – es muss also im Jahr der Rechnungsstellung berechnet werden wenn die Rechnungen diesen Zeitraum fällt aber zu früh oder zu spät bezahlt wird.