GARAN-Label & Garantiekennzeichnung bei Shopware 6 — Recht, Plugins und was du wirklich tun musst

von | Sep. 23, 2026 | Alle, Shopware 6, Shopware Einstellungen, Shopware Entwicklung, Shopware Plugins | 0 Kommentare

Ab dem 27. September 2026 müssen B2C-Onlineshops in der EU zwei neue Kennzeichnungen anzeigen: den gesetzlichen Gewährleistungshinweis und — bei bestimmten Produkten — das GARAN-Label. Wer 2026 einen Online-Shop betreibt, lernt zwangsläufig ein neues Alphabet: GPSR, EAA, VerpackDG, WEEE, OSS, DSGVO, BattDG — und seit Herbst 2026 kommt mit GARAN noch eine weitere Abkürzung dazu. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage, den ungeklärten Streit um verschachtelte Anzeigen, was Shopware 6.7.14 nativ liefert, welche Plugins es im Store gibt — und was du trotzdem selbst erledigen musst.

1. Rechtsgrundlage: Die vollständige Kette hinter dem GARAN-Label in Shopware 6

Die neue Kennzeichnungspflicht kommt nicht aus einem einzelnen Gesetz, sondern aus einer Kette von EU-Rechtsakten:

  • Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771: Die zugrunde liegende zweijährige gesetzliche Gewährleistung selbst. Ändert sich inhaltlich nicht — neu ist nur die Pflicht, sie standardisiert sichtbar zu machen.
  • EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“): Fügt den neuen Art. 22a in die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU ein. Dort steht die Pflicht zur Kennzeichnung.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25.09.2025: Legt Design, Inhalt, Farbwerte und Gestaltung beider Kennzeichnungen fest. Gilt unmittelbar — ohne nationale Umsetzung.
  • Deutsche Umsetzung: „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts“, Bundesgesetzblatt Anfang Februar 2026. Erweiterter Art. 246a EGBGB für den Fernabsatz.

Der Stichtag ist der 27. September 2026 — ohne Übergangsfrist. Weder die Richtlinie noch die Durchführungsverordnung sehen eine Schonfrist vor. Ab Tag eins müssen die Kennzeichnungen sichtbar sein.

Zur Durchsetzung: Anders als beim Verpackungs- oder Elektrogesetz gibt es hier keinen festen behördlichen Bußgeldrahmen. Die Pflicht gilt als sogenannte Marktverhaltensregelung — Verstöße laufen über das Wettbewerbsrecht (UWG). Mehrere auf E-Commerce spezialisierte Kanzleien rechnen damit, dass nach Ablauf der Frist eine neue Abmahnwelle rollt, weil fehlende oder falsch platzierte Labels trivial überprüfbar sind.

↑ zurück zur Übersicht

2. Gewährleistungshinweis vs. GARAN-Label in Shopware 6 — der Unterschied

Wer braucht das GARAN-Label zwingend? Die ehrliche Antwort: Die meisten Shops brauchen es nicht. Aber den Gewährleistungshinweis braucht jeder — und genau hier liegt die Verwechslungsgefahr, die seit Wochen in Foren, Kommentaren und Plugin-Beschreibungen für Verwirrung sorgt.

Gewährleistung ≠ Garantie — zwei Welten

Gewährleistung ist Gesetz. Wenn du als Händler physische Ware an einen Verbraucher verkaufst, haftest du zwei Jahre dafür, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war (§ 437 BGB, Warenkaufrichtlinie EU 2019/771). Das ist keine freiwillige Leistung, kein Service, kein Marketingversprechen — das ist eine gesetzliche Pflicht, die sich nicht abwählen lässt. Daran ändert sich durch die neuen Labels inhaltlich nichts. Neu ist nur, dass du den Verbraucher ab dem 27.09.2026 mit einer standardisierten EU-Grafik darüber informieren musst.

Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers — über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. „Wir garantieren, dass dieses Produkt 5 Jahre hält.“ Das gibt nicht der Händler, das gibt der Hersteller. Das steht nicht im Gesetz, das steht im Garantievertrag des Herstellers.

Zwei Kennzeichnungen, zwei verschiedene Regeln

Der gesetzliche Gewährleistungshinweis (offiziell: „harmonisierte Mitteilung“, Anhang I der DVO 2025/1960) ist bei jedem B2C-Verkauf physischer Ware Pflicht — unabhängig davon, ob eine Herstellergarantie existiert. Er muss im Checkout und in der Bestellbestätigung erscheinen. Das ist keine eigene Formulierung, die du texten darfst. Die EU-Kommission gibt eine fest definierte, nicht editierbare Grafik vor, inklusive QR-Code zum mehrsprachigen „Ihr Europa“-Portal und festgelegten Farbwerten. Du musst nichts übersetzen — die Grafik ist in allen 24 EU-Amtssprachen vorgefertigt. Hinstellen, aktivieren, fertig.

Offizieller EU-Gewährleistungshinweis — die Grafik, die ab 27.09.2026 in jedem B2C-Shop Pflicht ist

→ Betrifft dich: Ja. Immer. Ausnahmslos.

Das GARAN-Label (offiziell: „harmonisierte Kennzeichnung“, Anhang II der DVO 2025/1960) ist etwas völlig anderes. Es greift ausschließlich, wenn ein Hersteller (nicht du als Händler!) eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie für das gesamte Produkt von mehr als zwei Jahren gewährt — und dir diese Information auch tatsächlich zur Verfügung stellt. Das Label enthält Herstellermarke, Modellkennung und Garantiedauer als einzig frei editierbare Angaben. Der Rest der Grafik ist fest vorgegeben und sprachneutral — alle 24 EU-Amtssprachen stehen direkt darauf.

→ Betrifft dich: Nur wenn du Produkte verkaufst, bei denen der Hersteller eine kostenlose Garantie von mehr als 2 Jahren mitgibt.

Wer braucht das GARAN-Label konkret?

Typische Branchen, in denen Hersteller solche Garantien vergeben:

  • Elektrowerkzeuge: Bosch Professional (3 Jahre), Makita (teilweise 3 Jahre), Festool, Hilti
  • Haushaltsgeräte: Miele (teilweise 5–10 Jahre auf bestimmte Geräte — aber Achtung: nur wenn fürs gesamte Gerät, nicht nur den Motor), Dyson, Vorwerk
  • Outdoor und Sport: Vaude, Deuter (teilweise Lifetime-Garantien), Osprey, Patagonia
  • Matratzen: Viele Hersteller geben 10 Jahre (Emma, Casper, Eve)
  • Möbel: Vitra, USM, Herman Miller — langjährige Garantien auf Bürostühle und Designmöbel
  • Elektronik: Bestimmte NAS-Festplatten (Synology: 5 Jahre), Server-Hardware, manche Monitore
  • Scheren und Werkzeuge: Hochwertige Schneidwaren mit Hersteller-Langzeitgarantien

Wenn du Kleidung, Lebensmittel, Kosmetik, Bücher, Heimtextilien, Dekoartikel oder Standardelektronik verkaufst — also das, was der Großteil aller Shopware-Shops im Sortiment hat — brauchst du das GARAN-Label mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Du brauchst nur den Gewährleistungshinweis.

Sonderfall: Du bist selbst der Hersteller

Wichtig zu verstehen: Das GARAN-Label wird durch den Hersteller ausgelöst, nicht durch den Händler. Als Händler bist du nur der Überbringer — du zeigst das Label an, weil der Hersteller die Garantie gibt. Was du selbst als Händler an Gewährleistung oder eigenen Serviceversprechen anbietest, spielt für das GARAN-Label keine Rolle.

Aber was, wenn du beides bist? Wer seine eigenen Produkte herstellt und direkt an Verbraucher verkauft — D2C-Marken, Manufakturen, Handwerksbetriebe mit eigenem Shop — ist Hersteller und Händler in einer Person. Wenn du auf deine eigenen Produkte eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren fürs gesamte Produkt gibst, bist du derjenige, der die Garantie vergibt, und derjenige, der das Label anzeigen muss.

Typische Fälle:

  • Manufakturen mit eigenem Shop: Möbelbauer, Lederwaren, Messermacher, Scherenmanufakturen — wer auf seine handgefertigten Produkte 5 oder 10 Jahre Garantie gibt, löst das GARAN-Label selbst aus.
  • D2C-Marken: Matratzen-Startups, Outdoor-Labels, Elektronik-Hersteller mit Direktvertrieb — wenn die eigene Marke 3+ Jahre Garantie kommuniziert, muss das Label in den eigenen Shop.
  • 3D-Druck-Shops und Kleinserienhersteller: Wer eigene Produkte fertigt und langfristige Garantien verspricht, ist betroffen.

Der Vorteil gegenüber reinen Händlern: Du musst nicht bei irgendeinem Lieferanten nach Garantiebedingungen fragen — du weißt selbst, welche Garantie du gibst. Aber du musst dich ehrlich fragen: Gebe ich tatsächlich eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von über zwei Jahren fürs gesamte Produkt? Viele kleine Manufakturen tun das nicht — sie verlassen sich auf die gesetzliche Gewährleistung und kommunizieren keine eigene Herstellergarantie. Dann reicht der Gewährleistungshinweis.

Was das GARAN-Label ausdrücklich nicht auslöst

  • Kostenpflichtige Garantieverlängerungen — egal ob vom Hersteller oder vom Händler. Zählen nicht.
  • Eine Garantie von exakt 24 Monaten — das ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist, kein Mehr. Erst ab 25 Monaten greift die Pflicht.
  • Eine Garantie nur auf Teile des Produkts — „5 Jahre auf den Motor, 2 Jahre auf das Gerät“ löst kein Label aus, weil die lange Garantie nicht für das gesamte Produkt gilt.
  • Händlergarantien — nur der Hersteller kann eine GARAN-relevante Garantie vergeben. Dein eigenes Serviceversprechen als Händler ist rechtlich keine Herstellergarantie.

Das AppleCare-Beispiel: Warum kostenpflichtige Garantieverlängerungen kein GARAN-Label auslösen

Jeder kennt es: Du kaufst ein MacBook oder ein iPhone und bekommst im Checkout die Option, AppleCare+ dazuzubuchen — für 79 € beim iPad, bis zu 349 € beim MacBook Pro. Das fühlt sich wie eine Garantieverlängerung an, und genau so wird es beworben. Aber es löst kein GARAN-Label aus. Gleich doppelt nicht:

  • Apples kostenlose Herstellergarantie beträgt nur 1 Jahr — also weit unter der 2-Jahres-Schwelle. Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ist keine Herstellergarantie, sondern eine Pflicht des Händlers.
  • AppleCare+ kostet Geld — und das GARAN-Label greift ausschließlich bei kostenlosen Herstellergarantien. Sobald der Verbraucher dafür bezahlen muss, fällt es raus.

Das Gleiche gilt für vergleichbare Programme anderer Hersteller: Samsung Care+, DJI Care Refresh, Dyson-Schutzpläne, Bosch-Servicegarantien gegen Aufpreis — alles kostenpflichtig, alles kein GARAN-Label.

Warum es den Gewährleistungshinweis überhaupt gibt — ein persönliches Beispiel

Mir selbst ist genau das passiert, was die EU mit dem neuen Hinweis verhindern will: Ich habe mir ein iPhone 13 Mini bei O2 geholt. Nach einem Jahr war die Apple-Herstellergarantie vorbei, und ich hatte den Eindruck: Fertig, kein Schutz mehr. Was ich damals nicht wusste: O2 war mein Händler — und als Händler schuldete mir O2 zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB. Nicht Apple, sondern O2. Die Herstellergarantie von Apple (1 Jahr) und die gesetzliche Gewährleistung über den Händler (2 Jahre) sind zwei völlig getrennte Ansprüche.

Hätte mein iPhone nach 13 Monaten einen Defekt gehabt, hätte ich mich an O2 wenden können — nicht an Apple. Der Haken: Nach den ersten 12 Monaten dreht sich die Beweislast um. In den ersten 12 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war (Beweislastumkehr seit 01.01.2022, vorher waren es nur 6 Monate). Danach musst du als Käufer beweisen, dass der Defekt schon bei Lieferung angelegt war. Das ist in der Praxis oft schwer — und genau deshalb fühlt es sich für viele Verbraucher so an, als wäre nach einem Jahr „Schluss“. Ist es rechtlich aber nicht.

Die Gewährleistung für mein iPhone 13 Mini ist längst verjährt — da ist nichts mehr zu holen. Aber genau das ist der Punkt: Ich hatte das Recht, wusste es nicht, und jetzt ist es weg. Und mir geht es damit wie Millionen anderer Verbraucher.

Apple hat dafür übrigens schon Ärger bekommen: EU-Verbraucherschützer und der deutsche VZBV haben Apple mehrfach abgemahnt, weil AppleCare+ so beworben wurde, dass Verbraucher den Eindruck bekamen, ohne den kostenpflichtigen Schutzplan hätten sie nach einem Jahr gar keine Rechte mehr. Das stimmte nie.

Und genau das ist der Grund, warum der Gewährleistungshinweis jetzt Pflicht wird: Die EU will, dass jeder Verbraucher bei jedem Kauf sieht — egal ob iPhone, Waschmaschine oder Wollknäuel: „Du hast 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung über deinen Händler. Egal was der Hersteller dir über seine eigene Garantie erzählt.“ Der Hinweis hat mit der Herstellergarantie nichts zu tun. Er muss immer angezeigt werden, bei jedem Produkt, in jedem B2C-Shop. Ob der Hersteller 0, 1, 2 oder 10 Jahre Garantie gibt — der Gewährleistungshinweis ist immer derselbe.

Garantieverlängerung als Zusatzprodukt im Shop verkaufen

Viele Shopware-Händler bieten selbst Garantieverlängerungen als käufliches Zusatzprodukt an — z. B. über Plugins wie digitvision „Produkte-Optionen“, mit dem sich Garantie als Zusatzartikel direkt im Warenkorb hinzubuchen lässt. Das ist ein völlig legitimes Geschäftsmodell — aber es hat mit dem GARAN-Label nichts zu tun. Es handelt sich um eine kostenpflichtige Händlerleistung, nicht um eine kostenlose Herstellergarantie.

Die Abgrenzung in einem Satz: GARAN = der Hersteller schenkt dem Käufer eine Garantie von über 2 Jahren. Alles andere — ob du es als Händler verkaufst, der Hersteller es gegen Aufpreis anbietet, oder ob es nur Teile des Produkts abdeckt — fällt nicht darunter.

↑ zurück zur Übersicht

3. Wen betrifft das GARAN-Label in Shopware 6 — und wen nicht?

Die kurze Antwort: Jeden Händler, der physische Waren an Verbraucher in der EU verkauft. Keine Schwellenwerte, keine Umsatzgrenzen, keine Ausnahmen nach Branche oder Sortimentsgröße. Aber im Detail gibt es Grenzfälle, die du kennen solltest.

Klar betroffen: Gewährleistungshinweis ist Pflicht

  • Jeder B2C-Onlineshop mit physischen Waren — egal ob Einzelunternehmer mit 20 Artikeln oder Großhändler mit Endkundenanteil. Das Shopsystem spielt keine Rolle: Shopware, Shopify, WooCommerce, Gambio, IONOS, Webador, Eigenentwicklung — die Pflicht trifft den Händler, nicht die Software.
  • Handmade, Manufaktur, 3D-Druck: Wer physische Gegenstände herstellt und an Verbraucher verkauft, ist betroffen. Das gilt für handgefertigten Schmuck genauso wie für 3D-gedruckte Ersatzteile oder individuelle Maßanfertigungen. Der Gewährleistungshinweis informiert über die gesetzliche Mängelgewährleistung — und die greift bei jeder Ware, unabhängig davon, ob sie industriell gefertigt oder von Hand gemacht ist.
  • Verbrauchsgüter und verderbliche Ware: Lebensmittel, Kosmetik, Tierfutter, Wolle — alles physische Ware. Dass ein Produkt verbraucht wird oder verderben kann, ändert nichts an der Pflicht. Die gesetzliche Gewährleistung greift bei Mängeln zum Zeitpunkt der Übergabe, nicht bei natürlichem Verbrauch oder Verschleiß — aber das zu erklären ist nicht deine Aufgabe, das steht bereits im Label der EU.
  • Gebrauchtwaren: Auch Second-Hand, B-Ware, Refurbished und Retouren-Verkauf: Der Gewährleistungshinweis ist Pflicht. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr bei gebrauchter Ware (§ 476 Abs. 2 BGB) bleibt weiterhin möglich — daran ändert das Label nichts. Aber der Hinweis muss trotzdem angezeigt werden. Plugins wie Kommora und TC-Innovations bieten dafür einen eigenen Gebrauchtware-Modus.
  • Dropshipping: Du bist der Vertragspartner des Verbrauchers — nicht dein Lieferant. Der Gewährleistungshinweis ist deine Pflicht, auch wenn du die Ware nie selbst in der Hand hast.
  • Abo-Boxen und Subscription Commerce: Sobald physische Ware im Abo verschickt wird, ist jede Lieferung ein Kaufvertrag über Waren. Der Hinweis muss bei jeder Bestellung erscheinen.

Nicht betroffen

  • Reine B2B-Shops: Grundsätzlich nicht betroffen, solange ausschließlich an Geschäftskunden verkauft wird. Die Gewährleistungsregeln der Warenkaufrichtlinie gelten nur für Verbraucherverträge.
  • Digitale Produkte und Dienstleistungen ohne körperlichen Gegenstand: Software-Downloads, Lizenzen, E-Books (als rein digitales Produkt), Streaming-Zugänge, Online-Kurse, Beratungsleistungen — keine physische Ware, kein Label. Aber: Ein digitales Produkt auf einem physischen Datenträger (USB-Stick, CD) ist wieder ein körperlicher Gegenstand.
  • Stationärer Handel: Andere Regeln. Das Label muss dort auch angezeigt werden, aber es darf Schwarz-Weiß sein und wird z. B. im Kassenbereich ausgehängt. Für diesen Beitrag nicht relevant.

Die Grenzfälle

  • Gemischte B2B/B2C-Shops: Für den B2C-Anteil gelten die Pflichten. In Shopware lässt sich das über getrennte Verkaufskanäle lösen — der Gewährleistungshinweis wird pro Sales Channel aktiviert. Plugins wie Kommora, TC-Innovations und IWV bieten B2B-Ausschlüsse über Kundengruppen oder den Rule Builder. Wenn dein Shop technisch nicht sauber zwischen B2B und B2C trennt, musst du den Hinweis sicherheitshalber für alle anzeigen.
  • Produkt-Bundles mit digitalen und physischen Bestandteilen: Enthält das Bundle mindestens einen physischen Gegenstand, greift die Pflicht.
  • Gutscheine und Geschenkkarten: Keine physische Ware im Sinne der Warenkaufrichtlinie — kein Label. Mehrere Plugins (IWV, Kommora) schließen solche Produkte automatisch aus.
  • Marktplatz-Verkäufer: eBay hat laut Aussage vom 22.09.2026 angekündigt, die Implementierung am 24.09. zentral zu steuern. Bei Amazon und Otto ist eine ähnliche zentrale Lösung zu erwarten. Aber: Für deinen eigenen Shop bist du selbst verantwortlich — die Marktplatz-Lösung hilft dir dort nicht.

Was viele übersehen: Wo genau muss der Hinweis erscheinen?

Der Gewährleistungshinweis muss „vor Vertragsschluss“ wahrnehmbar sein — also bevor der Kunde auf „Kostenpflichtig bestellen“ klickt. Das heißt: Eine Einbindung im Warenkorb oder Checkout reicht aus. Die IT-Recht Kanzlei hat das auf direkte Rückfrage bestätigt: Eine Platzierung ausschließlich im Warenkorb oder auf der Checkout-Bestätigungsseite ist eine vollwertige Alternative zur Produktdetailseite. Du musst den Hinweis also nicht auf jede einzelne Produktseite packen — allerdings darfst du ihn dort natürlich zusätzlich zeigen, wenn du willst.

Und wer muss das GARAN-Label einbinden?

Das GARAN-Label ist — anders als der Gewährleistungshinweis — nicht automatisch Pflicht. Es greift nur unter einer präzisen Bedingung, und alle vier Teile müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Ein Hersteller (nicht du als Händler!) gewährt eine Garantie.
  • Kostenlos — eine kostenpflichtige Garantieverlängerung, die du als Zusatzprodukt anbietest, zählt nicht.
  • Für das gesamte Produkt — eine Garantie nur auf den Akku, den Motor oder einzelne Bauteile löst kein Label aus.
  • Mehr als zwei Jahre — eine Garantie von exakt 24 Monaten reicht nicht. Erst ab 25 Monaten aufwärts wird das Label Pflicht.

Klingt eng — und das ist es auch. Für die meisten Sortimente bedeutet das: Du brauchst das GARAN-Label nicht. Aber in bestimmten Branchen ist es Standard, dass Hersteller langjährige Garantien mitgeben: Elektrowerkzeuge (Bosch, Makita), Haushaltsgeräte (Miele, Dyson), Outdoor-Ausrüstung (Vaude, Deuter), Matratzen, Möbel, bestimmte Elektronik. Wenn du solche Produkte verkaufst, führt kein Weg daran vorbei.

Woher weißt du, ob ein Hersteller eine qualifizierte Garantie bietet?

Das ist die unbequeme Antwort: Du musst nachfragen. Weder Shopware noch ein Plugin kann diese Entscheidung für dich treffen. Der Hersteller muss dir die Garantiebedingungen schriftlich bestätigen — mit konkreter Garantiedauer und dem Hinweis, dass es sich um eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie für das gesamte Produkt handelt. Frag proaktiv nach, denn viele Hersteller kommunizieren ihre Garantiebedingungen nicht einheitlich. Manche haben 3 Jahre auf der Verpackung stehen, aber in den Garantiebedingungen steht „nur auf den Motor“ — dann greift das GARAN-Label nicht.

Ein häufiger Sonderfall, den die IT-Recht Kanzlei in einem eigenen Beitrag behandelt: Garantie nach Produktregistrierung. Viele Hersteller bieten eine Basisgarantie und verlängern sie kostenlos, wenn der Endkunde das Produkt innerhalb einer Frist registriert. Die Frage ist: Welche Dauer gehört ins GARAN-Label — die Basis oder die verlängerte?

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt, auf die Grundgarantie ohne Registrierung abzustellen — also die Dauer, die der Käufer bekommt, ohne etwas zu tun. Die Argumente: Der Gesetzestext spricht von der „gewährten“ Garantie, und ohne Registrierung werden nur die Basisjahre gewährt. Die Verlängerung steht unter einer Bedingung, die der Käufer erst erfüllen muss. Außerdem lässt sich im Label selbst keine Bedingung wie „5 Jahre bei Registrierung innerhalb von 30 Tagen“ abbilden — es gibt nur ein Zahlenfeld für die Dauer.

Drei typische Fälle:

  • 3 Jahre Garantie + 2 weitere bei Registrierung: Die Grundgarantie überschreitet bereits die 2-Jahres-Schwelle → GARAN-Label mit 3 Jahren. Zusätzlich in den Garantiebedingungen auf die Verlängerungsoption hinweisen.
  • 2 Jahre Garantie + 1 weiteres bei Registrierung: Die Grundgarantie liegt bei exakt 2 Jahren → unter der Schwelle → kein GARAN-Label nötig, obwohl mit Registrierung 3 Jahre erreicht würden.
  • Keine Garantie ohne Registrierung, 3 Jahre nur mit: Ohne Registrierung null Garantie → unter der Schwelle → kein GARAN-Label, obwohl die registrierte Dauer über 2 Jahre liegt.

Achtung: Die Rechtslage ist auch hier nicht abschließend geklärt. Vertretbar ist auch die Gegenposition — dass die bei Registrierung insgesamt erreichbare Dauer zählt. Die EU-Kommission schweigt dazu (der Begriff „Produktregistrierung“ kommt in den Praxisleitlinien nicht vor), und die Gerichte haben noch nicht entschieden. Im Zweifel: die konservativere Lesart nehmen und die Grundgarantie eintragen.

Wo genau muss das GARAN-Label erscheinen?

Das GARAN-Label hat strengere Platzierungspflichten als der Gewährleistungshinweis. Die DVO verlangt die Darstellung an vier Stellen:

  • Auf der Produktdetailseite — das Label muss am betroffenen Produkt sichtbar sein, nicht erst im Checkout. Shopware nativ zeigt es als kompakte Vorschau unter der Buy-Box, per Klick öffnet sich die Vollansicht. Plugins wie Kommora, TC-Innovations und ACRIS bieten zusätzlich Chips im Listing.
  • Im Warenkorb — neben der betroffenen Position. Shopware nativ zeigt es dort in den Line-Items. Wichtig: Auch der Offcanvas-Warenkorb zählt — Plugins wie RVN und Biloba decken den ausdrücklich ab, weil Express-Zahlarten (PayPal, Apple Pay) den klassischen Checkout überspringen können.
  • Im Checkout — auf der Bestellbestätigungsseite.
  • In der Bestellbestätigung per E-Mail — inklusive dauerhaftem Datenträger (§ 312f Abs. 2 BGB). Shopware nativ baut das GARAN-Label als Data-URI in die Mail ein — aber nur, wenn du das Standard-Template nicht angepasst hast. IWV hängt es als PDF an, Kommora als HTML-Datei.

Wie darf das GARAN-Label dargestellt werden?

Hier gibt es gute Nachrichten gegenüber dem Gewährleistungshinweis: Die verschachtelte Anzeige ist beim GARAN-Label ausdrücklich erlaubt. Erwägungsgrund 14 der DVO schreibt sogar ein konkretes Nested Label vor — ein kleines Kompakt-Label, das auf Klick die Vollansicht öffnet. Das ist genau der Punkt, der beim Gewährleistungshinweis strittig ist, aber beim GARAN-Label unstrittig.

Im Detail sieht die DVO vor:

  • Die Vollansicht enthält: Herstellermarke, Modellkennung, Garantiedauer in Jahren (in Halbjahresschritten) und einen QR-Code zur EU-Verbraucherrechte-Seite. Die Grafik ist sprachneutral — alle 24 EU-Amtssprachen stehen darauf. Farbe ist Pflicht für Online, Schwarz-Weiß nur im stationären Handel.
  • Das Nested Label (kompakte Vorschau) zeigt ein vorgeschriebenes Mini-Format, das beim Klick die Vollansicht öffnet. Das ist ausdrücklich zulässig und sogar vorgesehen.
  • Editierbar sind nur drei Angaben: Herstellermarke, Modellkennung und Garantiedauer. Der Rest der Grafik ist fest vorgegeben und darf nicht verändert werden — weder in der Ausrichtung noch in den Farbwerten.

In Shopware musst du für die korrekte Darstellung drei Felder pflegen: den Hersteller am Produkt, die Herstellerproduktnummer und die Garantiedauer in Monaten (ab 30, in 6er-Schritten). Fehlt eine dieser Angaben, zeigt weder Shopware nativ noch ein Plugin das Label an — das ist ein bewusster Schutzmechanismus, kein Bug. IWV zeigt dir sogar über 7 Statusmeldungen an, warum kein Label erscheint.

Die häufigsten Fehler bei der GARAN-Einbindung

  • Herstellerproduktnummer fehlt: In vielen Shops ist das Feld „Manufacturer Product Number“ leer. Ohne dieses Feld kann das Label nicht korrekt ausgegeben werden. Plugins bieten Fallbacks — Kommora nimmt die Artikelnummer, TC-Innovations die EAN — aber sauberer ist es, das Feld direkt zu pflegen.
  • Garantiedauer falsch eingetragen: Die Dauer muss die Herstellergarantie abbilden, nicht deine Gewährleistungsfrist. 24 Monate ist die gesetzliche Gewährleistung — das GARAN-Label greift erst ab 25+ Monaten.
  • Händler-Garantie statt Hersteller-Garantie: Wenn du als Händler eine eigene kostenpflichtige Garantieverlängerung anbietest (z. B. über ein Zusatzprodukt-Plugin), löst das kein GARAN-Label aus. Es geht ausschließlich um die kostenlose Herstellergarantie.
  • Teile-Garantie: „5 Jahre auf den Motor, 2 Jahre auf das Gerät“ — hier greift das GARAN-Label nicht, weil die lange Garantie nicht für das gesamte Produkt gilt.
  • Offcanvas-Warenkorb vergessen: Express-Checkout-Zahlarten überspringen den klassischen Warenkorb und Checkout. Wenn das GARAN-Label dort nicht erscheint, fehlt es in einem relevanten Kaufpfad. Fishnet zeigt das Label deshalb gezielt im Offcanvas-Warenkorb.

↑ zurück zur Übersicht

4. Der Streitpunkt: Darf der Gewährleistungshinweis verschachtelt angezeigt werden?

Das ist die offene Frage — und sie entscheidet, ob Shopwares native Umsetzung (Link + Modal) reicht oder ob du die Vollgrafik direkt anzeigen musst.

IT-Recht Kanzlei — Gewährleistungslabel ab 27.09.2026: Dos und Don'ts im Online-Shop

Position IT-Recht Kanzlei: Nein, keine verschachtelte Anzeige

Das Argument läuft per Umkehrschluss: Erwägungsgrund 14 der DVO 2025/1960 erlaubt das verschachtelte Format ausdrücklich für das GARAN-Label (die „Kennzeichnung“). Für den Gewährleistungshinweis (die „Mitteilung“) wurde eine vergleichbare Gestattung nicht ausgesprochen — also ist sie im Umkehrschluss unzulässig. Die Kanzlei benennt drei konkrete Fehlergruppen: geschachtelte Anzeigen (Icons, Links, Vorschaubilder), zu kleine Darstellungen und eigenmächtige Neuausrichtungen des Labels (z. B. horizontal statt vertikal). Empfehlung: Vollgrafik direkt im Warenkorb oder Checkout, nicht auf jeder Produktdetailseite.

Gegenposition: Doch, verschachtelte Anzeige ist erlaubt

Wird in den Kommentaren unter dem IT-Recht-Artikel von mehreren Lesern und auch in Branchenkreisen vertreten:

  • Erwägungsgrund 14, Satz 2 lautet allgemein: „Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, kann die Kennzeichnung in einem verschachtelten Format angezeigt werden.“ — ohne erkennbare Beschränkung auf das GARAN-Label.
  • Die Praxisleitlinien der EU-Kommission beschreiben eine verschachtelte Darstellung ausdrücklich auch für den Gewährleistungshinweis: Auf der Produktkatalogseite genügt ein Satz wie „Your legal guarantee rights“, die Mitteilung erscheint beim ersten Klick oder Mouseover. Leitlinien und Durchführungsverordnung stammen beide von der Kommission.
  • Warum die DVO beim GARAN-Label so ausführlich regelt: Dort ist ein konkretes kleines Nested Label vorgeschrieben — deshalb wird die Verschachtelung dort so detailliert beschrieben. Nicht, weil nur dort verschachtelt werden darf, sondern weil dort ein konkretes Mini-Label existiert, das beschrieben werden musste.
  • Der Gesetzestext selbst sagt nur „in hervorgehobener Weise“ (Erwägungsgrund 3) bzw. „leicht erkennbar und verständlich“ (Art. 22a Abs. 5).

Praktische Einordnung

Die Rechtslage ist nicht geklärt. Die Praxisleitlinien der Kommission sind rechtlich nicht verbindlich, die DVO hat Vorrang. Shopware hat sich für die Leitlinien-Lesart entschieden (Link + Modal). Wer maximal sicher sein will, zeigt die Vollgrafik direkt an. Was du am Ende machst, ist eine Risikoabwägung — und genau deshalb lohnt sich ein Plugin, das beide Modi anbietet und umschaltbar macht.

↑ zurück zur Übersicht

5. Technische Fallen bei der Einbindung: Datenschutz, Grafik-Integrität und PageSpeed

Bevor du dich für eine Lösung entscheidest — ob Plugin, native Shopware-Funktion oder eigene Theme-Integration — gibt es drei technische Stolperfallen, die weder in der DVO noch in den meisten Plugin-Beschreibungen stehen, aber sofort abmahnfähig sind.

Falle 1: Die Schriftart Inter — drei Stärken, und Shopware liefert eine davon nicht

Die offiziellen EU-Grafiken verwenden die Schriftart Inter — und zwar in drei konkreten Schriftstärken, vorgeschrieben in Anhang II Nr. 6 der DVO 2025/1960:

  • Inter Regular (400) — für den Fließtext und die Übersetzungsleiste am unteren Rand
  • Inter SemiBold (600) — für die Marke und die Modellkennung
  • Inter ExtraBold (800) — für die Garantiedauer in Jahren, das größte und prominenteste Element auf dem Label

Beim Gewährleistungshinweis (Anhang I) ist das kein Problem — die SVGs kommen fertig von der Kommission, die Schrift ist als Pfade gerendert, nichts wird nachgeladen. Aber beim GARAN-Label musst du drei Felder dynamisch befüllen: Marke (SemiBold), Modellkennung (SemiBold) und Garantiedauer (ExtraBold). Dafür brauchst du die Schrift in den vorgeschriebenen Stärken — und genau hier lauert die Falle.

Shopware liefert Inter mit — aber Extra Bold wird nie korrekt gerendert

Shopware liefert Inter seit Version 6.5.0.0 (Januar 2023) als Variable Font in der Standard-Storefront mit. Klingt gut — aber die mitgelieferten Font-Binärdateien (Inter-Variable-*.woff2) sind auf den Gewichtsbereich 400–700 beschnitten. ExtraBold (800) ist physisch nicht in der Datei enthalten.

Das SVG-Template des GARAN-Labels fordert zwar korrekt font-variation-settings: 'wght' 800 an — aber der Browser clampt diesen Wert auf das Maximum der Font-Datei, also 700. Die Garantiedauer — das größte und prominenteste Element auf dem Label — wird auf jeder Shopware-Installation in der falschen Schriftstärke gerendert. Nicht ExtraBold (800), sondern Bold (700). Mit bloßem Auge kaum zu unterscheiden, aber technisch ein Formverstoß gegen Anhang II Nr. 6.

Das ist kein Geheimnis: Ein offener Bug-Report auf GitHub (#20292) dokumentiert das Problem seit September 2026, eingestuft als „high priority, potentially critical“ — weil ein Label, das speziell für Rechtskonformität gebaut wurde, selbst nicht rechtskonform ist. Das Shopware-Team hat bestätigt, dass der Fix ein neues Font-Asset erfordert — entweder Inter mit erweitertem Gewichtsbereich (400–900) oder eine dedizierte ExtraBold-Datei nur für das Label.

Bis der Fix kommt: Wer das GARAN-Label korrekt anzeigen will, muss Inter ExtraBold (Schriftstärke 800) selbst beschaffen und lokal installieren. Inter steht unter der SIL Open Font License — herunterladen von Google Fonts oder einem anderen Anbieter, die .woff2-Datei ins Theme legen, per @font-face mit font-weight: 800 registrieren. Das haben wir im DreamTheme so gemacht: Alle drei Stärken (Regular, SemiBold, ExtraBold) liegen als lokale Webfont-Dateien im Theme.

Die DSGVO-Falle: Runterladen ja, einbinden nein

Inter ist eine freie Schrift (SIL Open Font License). Du darfst sie herunterladen, auf deinen Server legen und per @font-face referenzieren — das ist DSGVO-konform und kostet nichts. Was du nicht darfst: Inter per @import url('https://fonts.googleapis.com/css2?family=Inter') direkt von Google Fonts laden.

Seit dem LG-München-Urteil von Januar 2022 ist klar: Das Einbinden von Google Fonts ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers ist ein DSGVO-Verstoß — weil bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse des Besuchers an Google-Server in die USA übertragen wird. Wer Inter für das GARAN-Label von Google nachlädt statt es lokal zu hosten, hat gleichzeitig ein DSGVO-Problem und ein Abmahnproblem. Die Lösung: Datei runterladen, ins Theme packen, fertig. Kommora macht das bereits so, und wir im DreamTheme ebenfalls — dort liegen alle drei Stärken (Regular, Semi Bold, Extra Bold) als lokale Webfont-Dateien.

Drei Konstellationen, in denen es schiefgeht

  • Shopware 6.5+ mit Standard-Theme: Inter ist da, aber Extra Bold (800) fehlt. Der Browser fällt auf die nächstliegende Stärke zurück (Faux Bold) — sieht ähnlich aus, ist aber nicht die amtlich vorgeschriebene Stärke. Ein Formverstoß, den man mit bloßem Auge kaum sieht, aber im Browser-Inspektor sofort.
  • Shopware unter 6.5 (also 6.4 und älter): Inter ist gar nicht enthalten. Die Standard-Storefront nutzt eine andere Schrift. Von den 11 GARAN-Plugins unterstützen zwei diese Versionen — Biloba (ab 6.4.12) und IWV (ab 6.4.11). Ob sie Inter in allen drei Stärken eigenständig mitbringen, sagen ihre Store-Beschreibungen nicht.
  • Custom-Themes auf 6.5+: Fast jedes kommerzielle Theme — DreamTheme, ThemeWare, Zenit — ersetzt Inter durch eine eigene Schrift. Wenn ein GARAN-Plugin die dynamischen Felder per CSS/HTML rendert und sich auf die Theme-Schrift verlässt, bekommt das Label Poppins, Open Sans oder Lato statt Inter. Das passiert still, ohne Fehlermeldung.

Was du prüfen solltest: Öffne dein GARAN-Label in der Storefront, klicke mit Rechtsklick auf die Marke oder Modellkennung, öffne den Browser-Inspektor und schau unter „Computed Styles“ → font-family und font-weight. Steht dort „Inter“ und „800″? Dann bist du sicher. Steht dort etwas anderes — falsche Schrift oder falsches Gewicht — hast du einen Formverstoß.

Wie die Plugins mit Inter umgehen — eine Bestandsaufnahme

Von den 11 Plugins im Shopware Store adressiert genau eines das Thema explizit:

  • Kommora: Sagt ausdrücklich „DSGVO-konform: Inter-Schrift lokal eingebunden, keine externen APIs.“ Bringt Inter eigenständig mit, unabhängig vom Theme — der sicherste Ansatz. Ob alle drei Stärken (400, 600, 800) enthalten sind, sagt die Store-Beschreibung allerdings nicht explizit.
  • TC-Innovations: Erzeugt „24 SVG-Grafiken aus den offiziellen EU-PDFs.“ Wenn die Texte als Pfade im SVG liegen, braucht es keinen Font — die Schrift ist Teil der Grafik. Für die drei dynamischen Felder (Marke, Modell, Dauer) muss Inter aber trotzdem irgendwo herkommen.
  • ncn KG: „Keine externen Ressourcen“ und „GARAN wird serverseitig befüllt.“ Serverseitiges SVG-Rendering könnte Inter als Pfade einbetten — aber es steht nirgends explizit.
  • Biloba, ACRIS, IWV, RVN, Fishnet, Cutvert, codegiganten: Keine Angabe in der Store-Beschreibung, wie sie mit der Schriftart umgehen.

Das ist Stand September 2026 eine echte Informationslücke im Shopware-Plugin-Markt. Wenn du ein Plugin installierst: Prüf im Browser-Inspektor, ob die gerenderte Schrift Inter in den Stärken 400, 600 und 800 ist — nicht nur die Schriftfamilie, sondern auch das Gewicht.

Der Workaround: PNG statt SVG — und das Font-Problem ist vom Tisch

Wer das ganze Schrift-Thema umgehen will, hat eine Option, die überraschend naheliegend ist: PNG statt SVG verwenden. Bei einer PNG-Datei ist die Schrift als Pixel gebacken — der Browser lädt keinen Font, es gibt kein Clamping auf falsches Gewicht, kein Faux Bold, kein Fallback auf die Theme-Schrift. Die DVO schreibt kein Dateiformat vor — SVG, PNG, JPG sind gleichermaßen gültig.

Für den Gewährleistungshinweis (Anhang I) funktioniert das perfekt. Statische Grafik, keine editierbaren Felder, kommt fertig von der Kommission. Die EU liefert die Grafiken auch als PNG (im 17,31 MB ZIP auf der Publikationsseite). Nimmst du die PNG statt der SVG, ist das gesamte Inter-Thema komplett vom Tisch. Einzige Nachteile: PNG skaliert auf hochauflösenden Displays (Retina) weniger scharf als SVG, und die Dateien sind deutlich größer. Aber rechtlich ist es identisch — und du sparst dir die Font-Diskussion komplett.

Für das GARAN-Label (Anhang II) wird es etwas aufwändiger, weil das Label drei dynamische Felder hat — Marke, Modellkennung, Garantiedauer — die sich pro Produkt ändern. Eine einzelne PNG-Datei für alle Produkte gibt es nicht. Drei Wege:

  • Pro Produkt ein PNG vorab generieren: Kostenlose Online-Generatoren wie der Label-Generator der IT-Recht Kanzlei oder garangenerator.com lassen dich Marke, Modell und Dauer eingeben und exportieren ein fertiges PNG. Das lädst du pro Produkt in Shopware hoch. Löst das Font-Problem komplett — kein Inter nötig, keine Abhängigkeit von Plugins. Nachteil: Manueller Aufwand bei jedem neuen Produkt und bei jeder Änderung der Garantiebedingungen.
  • Serverseitig aus dem SVG-Template ein PNG rendern: Das Plugin oder Theme rendert das SVG mit den Produktdaten serverseitig zu einer Pixelgrafik. Dafür muss Inter ExtraBold auf dem Server installiert sein — aber dort gibt es kein Browser-Clamping-Problem. Das ist technisch sauber, erfordert aber Server-Zugriff und eine Rendering-Library (z. B. Puppeteer, Imagick, oder librsvg).
  • SVG mit Pfaden statt Text: Statt die drei Felder als <text>-Elemente zu rendern, konvertiert man sie serverseitig in Pfade (Outlines). Die Schrift ist dann als Vektorgrafik gebacken — skaliert perfekt, braucht keinen Font im Browser, bleibt aber ein SVG. Das ist vermutlich der Ansatz, den Plugins wie TC-Innovations und ncn KG verwenden.

Die pragmatische Empfehlung: Für den Gewährleistungshinweis — nimm ruhig die PNG, wenn dir das SVG-/Font-Thema zu heikel ist. Funktioniert, ist rechtlich identisch, kostet nur etwas PageSpeed. Für das GARAN-Label — wenn du nur eine Handvoll betroffener Produkte hast, ist der manuelle PNG-Weg über einen Generator der schnellste und sicherste. Bei einem großen Sortiment mit vielen GARAN-Produkten lohnt sich ein Plugin oder Theme mit serverseitigem Rendering.

Falle 2: Die Grafik ist amtlich — du darfst sie nicht anfassen

Die Gewährleistungshinweis-Grafik ist eine fest vorgegebene EU-Grafik. Keine eigenen Modifikationen, keine Neuausrichtung, keine Umgestaltung. Konkret heißt das:

  • Nicht zerstückeln: Du darfst die Grafik nicht in einzelne Teile zerlegen und untereinander anordnen, auch nicht, um sie mobil besser darzustellen. Die vertikale Anordnung ist amtlich — eine horizontale Variante existiert nicht und ist nicht zulässig.
  • Nicht verkleinern bis zur Unleserlichkeit: Keine gesetzliche Mindestgröße, aber die Inhalte müssen „unmittelbar lesbar“ sein. Ein Miniaturbild, das erst nach Vergrößerung lesbar wird, genügt nicht — auch nicht mobil.
  • Keine eigenen Farben oder Schriften: Die Farbwerte sind vorgegeben. Online ist ausschließlich die Farbversion erlaubt — Schwarz-Weiß ist nur im stationären Handel zulässig.
  • Keine Beschneidung des QR-Codes: Der QR-Code zum „Ihr Europa“-Portal ist Bestandteil der Grafik und muss sichtbar bleiben.

Auf Smartphones darf die Grafik an die Bildschirmgröße angepasst werden — aber „angepasst“ heißt proportional skaliert, nicht umgebaut. Ein responsives max-width: 100% auf der SVG ist erlaubt und nötig. Ein Redesign für Mobile ist es nicht.

Falle 3: PageSpeed und Dateigröße — verlustfrei minifizieren

24 SVG-Dateien für den Gewährleistungshinweis plus ein GARAN-Template klingen nach viel — sind aber überraschend klein, wenn du sie richtig handhabst. Die offiziellen SVGs der EU-Kommission sind nicht optimiert. Ein Durchlauf durch ein verlustfreies Minifizierungstool wie TinyPNG (das trotz des Namens auch SVGs verarbeitet) oder SVGO reduziert die Dateigröße deutlich, ohne die Grafik zu verändern — kein Qualitätsverlust, keine amtliche Modifikation, nur überflüssige Metadaten und Whitespace entfernt.

Wir haben das im DreamTheme genau so gemacht: Alle 24 Sprachversionen verlustfrei minifiziert, um den PageSpeed positiv zu beeinflussen und die Gesamtgröße des Plugin-Verzeichnisses für den Shopware Store so klein wie möglich zu halten. Das Ergebnis: Die kompletten 24 SVGs wiegen zusammen weniger als eine einzige unkomprimierte Hero-Image-Datei.

Falle 4: Die EU-Kommission bricht ihre eigenen Farbregeln — und du sitzt in der Falle

Und jetzt wird es absurd.

Anhang II Nr. 2 der DVO 2025/1960 schreibt exakte HEX-Farbwerte für das GARAN-Label vor. Blau: #003399. Gelb: #FFED00. Schwarz: #000000. Weiß: #FFFFFF. So steht es in der Verordnung, so gilt es als EU-Recht, so wird es bei einer Abmahnung zugrunde gelegt.

Dann gehst du auf die offizielle Publikationsseite der EU-Kommission, lädst das ZIP mit den hochauflösenden Vektordateien herunter — die Dateien, die die Kommission explizit für den Online-Einsatz bereitstellt — und öffnest die GARAN Label_colour.svg. Und dort stehen:

Element Verordnung (Anhang II Nr. 2) Offizielles Kommissions-SVG
Blau (EU-Emblem) #003399 #034ea2
Gelb (Sterne) #FFED00 #fff200
Schwarz #000000 #231f20 + #010101

Die EU-Kommission hat eine Verordnung geschrieben, die exakte Farbwerte als bindendes EU-Recht vorschreibt — und dann eigene Download-Dateien veröffentlicht, die diese Werte nicht verwenden. Die Kommissions-Dateien sehen aus wie CMYK-zu-RGB-Konvertierungen der Pantone-Farben, nicht wie die HEX-Werte aus der Verordnung. Der Unterschied ist mit bloßem Auge kaum sichtbar, aber technisch da.

Das ist öffentlich dokumentiert im Shopware-GitHub-Issue #20292. Ein Shopware-Entwickler hat die Kommissions-Dateien gegen Shopwares SVGs gehasht — identische Hashes, identische Pfade, identische Farbwerte. Shopware hat die Kommissions-Dateien 1:1 übernommen, ohne etwas zu ändern. Die Antwort des Teams: „Das ist deren Inkonsistenz, nicht unsere. Wir übermalen nicht — das würde uns von jedem anderen Shop unterscheiden, der dieselbe ZIP heruntergeladen hat, und diese Entscheidung gehört zu Legal, nicht zu uns.“

Und damit sitzt du als Händler in einer perfekten Falle:

  • Du verwendest die offiziellen Kommissions-Dateien — dann stimmen deine Farbwerte nicht mit der Verordnung überein. Technisch ein Formverstoß.
  • Du korrigierst die Farben selbst auf die Verordnungs-Werte — dann unterscheidet sich dein Label von den offiziellen Kommissions-Dateien und von jedem anderen Shop, der die Originale verwendet. Und du hast die amtliche Grafik eigenmächtig verändert.
  • Du machst gar nichts — dann hast du kein Label, und das ist definitiv ein Verstoß.

Die ehrliche Empfehlung: Verwende die Kommissions-Dateien unverändert. Wenn die Kommission selbst ihre eigenen Werte nicht einhält, ist das das stärkste Argument, das du im Fall einer Abmahnung vorbringen kannst. Wer die amtliche Referenzdatei 1:1 einsetzt, handelt nach bestem Gewissen. Shopware hat das genauso entschieden, und wir im DreamTheme auch. Ein Bug-Report an die Kommission ist raus — bis die ihre Dateien oder ihre Verordnung korrigieren, lebt die Inkonsistenz weiter.

↑ zurück zur Übersicht

6. Was kostet es, wenn du es falsch machst?

Die kurze Antwort: Es gibt kein Bußgeld. Kein Amt kommt vorbei, kein Ordnungswidrigkeitsbescheid flattert ins Haus. Klingt harmlos — ist es aber nicht. Denn die Durchsetzung läuft über das Wettbewerbsrecht (UWG), und das heißt: Abmahnungen durch Mitbewerber, Wettbewerbsverbände und Verbrauchervereine. Und die sind in Deutschland ein eingespieltes Geschäftsmodell.

Szenario 1: Gewährleistungshinweis fehlt komplett

Das ist der häufigste Fall, der ab dem 28. September massenhaft auftreten wird. Ein fehlendes Label verletzt eine „wesentliche vorvertragliche Informationspflicht“ (§ 5a UWG). Abmahnberechtigt sind Mitbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände (§ 8 Abs. 3 UWG). Mehrere E-Commerce-Kanzleien rechnen offen mit einer Abmahnwelle, weil der Verstoß maschinell erkennbar ist — Label da oder nicht — und deshalb flächendeckend automatisiert gescannt werden kann.

Was dir konkret droht: eine Unterlassungsaufforderung, die Pflicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (bindet dich nach herrschender Rechtsprechung 30 Jahre) und bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe. Dazu die Anwaltskosten der Gegenseite und deine eigenen.

Aber — eine Einschränkung: Der Gesetzgeber hat der Abmahnindustrie hier einen Teilriegel vorgeschoben. Nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG besteht bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten. Und nach § 13a UWG ist die Höhe möglicher Vertragsstrafen beschränkt. Online-Shops sind damit weniger lukrative Abmahnziele als der stationäre Handel, wo diese Einschränkung nicht gilt.

Heißt das, du kannst es entspannt sehen? Nein. Die Unterlassungserklärung selbst kostet dich nichts — aber wenn du gegen sie verstößt, wird die Vertragsstrafe fällig. Und die Kosten deines eigenen Anwalts trägst du so oder so. Realistisch: Ein einzelner Abmahnfall kostet dich im besten Fall ein paar hundert Euro für die eigene Rechtsberatung, im schlechtesten Fall mehrere tausend, wenn es vor Gericht geht.

Wichtig: Ein aktuelles Urteil des OLG (März 2026, Az. 6 U 77/25) hat entschieden, dass der Kostenausschluss nach § 13 Abs. 4 UWG nicht greift, wenn neben dem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht auch eine Irreführung nach § 5 UWG vorliegt. Wer das Label weglässt und gleichzeitig irreführend über Gewährleistung informiert, verliert die Privilegierung. Das macht Szenario 4 besonders brisant.

Szenario 2: GARAN-Label fehlt, obwohl es nötig wäre

Selber Mechanismus wie bei Szenario 1 — UWG-Abmahnung. Allerdings schwerer maschinell zu prüfen, weil der Abmahner erstmal wissen muss, dass ein Produkt eine qualifizierte Herstellergarantie hat. Trotzdem: In Branchen wie Elektrowerkzeuge oder Outdoor-Ausrüstung, wo die Hersteller-Garantiedauern öffentlich bekannt sind, ist es trivial zu prüfen. Wenn auf der Makita-Website „3 Jahre Herstellergarantie“ steht und in deinem Shop kein GARAN-Label erscheint, ist der Verstoß dokumentiert.

Szenario 3: Formfehler — falsche Darstellung, Farben, Ausrichtung oder zu klein

Die IT-Recht Kanzlei hat drei konkrete Fehlergruppen benannt: verschachtelte Anzeigen (beim Gewährleistungshinweis), zu kleine Darstellungen und eigenmächtige Neuausrichtungen des Labels. Jeder dieser Fehler kann als Verstoß gegen die DVO 2025/1960 abgemahnt werden — selber UWG-Weg wie oben. In der Praxis ist das wahrscheinlichste Szenario: Du verwendest eine verschachtelte Darstellung (Link + Modal) für den Gewährleistungshinweis, und ein Abmahnverein argumentiert mit der IT-Recht-Kanzlei-Lesart, dass das nicht zulässig ist. Solange der Streitpunkt ungeklärt ist, bist du in der Defensive.

Szenario 4: GARAN-Label angezeigt, obwohl es nicht nötig wäre

Das ist der Fall, den viele übersehen — und der potenziell am teuersten werden kann. Wenn du ein GARAN-Label mit „5 Jahre Herstellergarantie“ anzeigst, obwohl die Garantie in Wahrheit kostenpflichtig ist, nur Teile des Produkts abdeckt oder gar nicht existiert, begehst du eine Irreführung nach § 5 UWG. Das ist kein bloßer Formfehler mehr — das ist eine inhaltlich falsche Verbraucherinformation. Und Irreführung nach § 5 UWG ist der Bereich, in dem der Kostenausschluss nach § 13 Abs. 4 UWG nicht greift. Hier zahlt der Abgemahnte die vollen Anwaltskosten beider Seiten.

Zusätzlich: Die Darstellung des GARAN-Labels gilt rechtlich als Garantiewerbung. Und bei Garantiewerbung gelten sofort strenge Informationspflichten — du musst die vollständigen Garantiebedingungen zugänglich machen, darauf hinweisen, dass die gesetzliche Gewährleistung daneben bestehen bleibt, und die Garantieerklärung des Herstellers bereitstellen. Garantiewerbung zählt seit Jahren zu den am häufigsten abgemahnten Werbeformen im deutschen E-Commerce. Das GARAN-Label bietet jetzt eine neue, standardisierte Angriffsfläche dafür.

Szenario 5: DSGVO-Verstoß durch Google-Fonts-Einbindung

Das ist ein komplett separater Rechtsweg — kein UWG, sondern DSGVO. Und die Falle ist subtiler als gedacht: Shopware liefert Inter zwar seit 6.5.0.0 lokal mit — aber nicht in der Schriftstärke Extra Bold (800), die das GARAN-Label braucht. Wer diese fehlende Stärke per Google-Fonts-Import nachladen will statt sie lokal zu installieren, hat ein DSGVO-Problem — egal auf welcher Shopware-Version.

Auf Shopware unter 6.5 ist das Problem noch größer: Dort fehlt Inter komplett. Von den 11 GARAN-Plugins unterstützen Biloba (ab 6.4.12) und IWV (ab 6.4.11) diese alten Versionen. Ob sie Inter in allen drei Stärken (Regular 400, Semi Bold 600, Extra Bold 800) eigenständig mitbringen, sagen ihre Store-Beschreibungen nicht. Wenn nicht, könnte ein Entwickler auf die Idee kommen, Inter von Google nachzuladen — mit den bekannten Folgen.

Das LG München I hat im Januar 2022 einem einzelnen Webseitenbesucher 100 € immateriellen Schadensersatz zugesprochen, weil eine Website Google Fonts dynamisch einband. Was danach passierte, kennt die Branche unter dem Namen „Google-Fonts-Abmahnwelle“: Massenhaft Abmahnbriefe mit Forderungen um die 170 € pro Fall. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen einen der beteiligten Anwälte wegen Abmahnbetrugs und Erpressung in 2.418 Fällen. Ein Wiener Gericht entschied Ende 2025, dass systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung rechtsmissbräuchlich sind. Die massenhafte Abmahnwelle ist damit weitgehend eingedämmt — aber der zugrunde liegende DSGVO-Verstoß bleibt real.

Die Lösung: Inter in allen drei Stärken (400, 600, 800) als Webfont-Dateien von Google Fonts oder einem anderen Anbieter herunterladen, lokal ins Plugin oder Theme legen, per @font-face referenzieren. Inter steht unter der SIL Open Font License — runterladen und lokal hosten ist kostenlos und legal. Nur dynamisch einbinden ist das Problem.

Die Abmahnfallen, an die kein Plugin-Entwickler gedacht hat

Die Szenarien oben sind die offensichtlichen Fälle — Label fehlt, Label ist falsch, Google Fonts. Aber es gibt eine Kategorie von Fehlern, die technisch korrekt aussehen, inhaltlich stimmen — und trotzdem abmahnfähig sind. Weil nicht der Inhalt das Problem ist, sondern die Darstellung.

Szenario 6: Richtige Daten, falsche Schriftart

Alles korrekt: GARAN-Label wird angezeigt, Marke stimmt, Modellkennung stimmt, Garantiedauer stimmt. Aber statt Inter wird Arial, Roboto oder die Theme-Schrift verwendet. Das passiert schnell, wenn du das Label nicht als fertige SVG-Grafik einbindest, sondern die drei editierbaren Felder per CSS/HTML renderst und dabei deine Theme-Typografie greift.

Rechtlich ist das ein Formverstoß gegen die DVO 2025/1960 — die Verordnung schreibt die Gestaltung vor, und dazu gehört die Schriftart. Es läuft über denselben UWG-Weg wie ein fehlendes Label. Da der Inhalt aber stimmt, liegt keine Irreführung nach § 5 UWG vor — du bleibst im privilegierten Bereich des § 13 Abs. 4 UWG: Abmahnkosten der Gegenseite online nicht erstattungsfähig, Vertragsstrafe gedeckelt. Eigene Anwaltskosten trotzdem: 500–2.000 €.

Praktisch ist dieser Verstoß für Abmahnanwälte schwer automatisiert zu erkennen. Ein Scanner sieht „Label da oder nicht“, aber er prüft nicht, ob die gerenderten Pixel Inter oder Arial sind. Das fällt eher bei manueller Prüfung auf — oder wenn ein Mitbewerber deinen Shop genau anschaut. Aber sobald es auffällt, ist es ein dokumentierter Verstoß.

Szenario 7: Grafik zerlegt und neu angeordnet für Mobile

Das ist der Fehler, den gut meinende Frontend-Entwickler machen: Die Gewährleistungsgrafik ist im Original vertikal und relativ groß. Auf einem Smartphone drückt sie den Bestellbutton weit nach unten — schlecht für die Conversion. Also zerlegt jemand die Grafik in ihre Bestandteile (QR-Code links, Text rechts, oder alles untereinander in anderer Reihenfolge) und baut ein „mobilfreundliches“ Layout. Inhaltlich ist alles da, nichts fehlt, die Texte stimmen.

Trotzdem: nicht erlaubt. Die DVO schreibt die vorgegebene Gestaltung und Ausrichtung vor. Eigenständige Modifikationen — horizontal statt vertikal, Elemente umgestellt, QR-Code woanders — sind ausdrücklich unzulässig. Die IT-Recht Kanzlei benennt das als eine ihrer drei konkreten Fehlergruppen. Was erlaubt ist: die gesamte Grafik proportional skalieren (max-width: 100%). Was nicht erlaubt ist: sie umbauen.

Kostenrahmen: Selber Formverstoß wie bei der falschen Schrift — § 13 Abs. 4 UWG privilegiert, Abmahnkosten nicht erstattungsfähig, eigene Kosten 500–2.000 €. Aber hier kommt ein Zusatzrisiko: Wenn die Umgestaltung so weit geht, dass Inhalte nicht mehr „unmittelbar lesbar“ sind (zu klein, QR-Code abgeschnitten), rutscht es in „Vorenthalten wesentlicher Informationen“ nach § 5a UWG — und dann greift die Privilegierung nicht mehr.

Die Ironie: Genau dieser Fehler entsteht, weil die EU-Grafik so unflexibel ist. Das Label ist amtlich vorgegeben, nicht responsive-freundlich und auf Mobile ein UX-Albtraum. Aber die Lösung ist nicht Umbau, sondern Platzierung — schieb die Vollgrafik in den Checkout (dort hat sie Platz) und zeig auf der Produktseite und im Warenkorb nur den Link + Modal (beim GARAN-Label ist verschachtelt erlaubt; beim Gewährleistungshinweis: Risikoabwägung, siehe Abschnitt 4).

Die Kosten im Überblick

Keine festen Bußgelder — aber hier die realistischen Kostenrahmen:

  • UWG-Abmahnung (Label fehlt oder Formfehler): Eigene Anwaltskosten 500–2.000 €. Abmahnkosten der Gegenseite bei reinen Kennzeichnungsverstößen online dank § 13 Abs. 4 UWG oft nicht erstattungsfähig. Vertragsstrafe bei erneutem Verstoß: beschränkt nach § 13a UWG.
  • UWG-Abmahnung (Irreführung, falsches GARAN-Label): Eigene + gegnerische Anwaltskosten 1.000–5.000 €+. Kein Kostenausschluss. Volle Erstattungspflicht. Bei Gerichtsverfahren deutlich mehr.
  • Falsche Schrift oder umgebaute Grafik (Szenario 6+7): Formverstoß, 500–2.000 € eigene Kosten. Schwer automatisiert erkennbar, fällt erst bei manueller Prüfung auf. Aber: Wenn durch den Umbau Inhalte unleserlich werden → rutscht in § 5a UWG, dann volle Kosten.
  • DSGVO (Google Fonts): 100–170 € pro Einzelfall. Betrifft jeden Shop, der Inter für das GARAN-Label dynamisch von Google lädt statt lokal zu hosten — auch auf Shopware 6.5+, weil die benötigte Stärke Extra Bold (800) dort nicht mitgeliefert wird.
  • Das eigentliche Risiko: Nicht der einzelne Abmahnfall, sondern die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die bindest du dir für 30 Jahre ans Bein. Jeder Folgeverstoß — vergessenes Label nach einem Update, neue Produktgruppe ohne Label — löst die Vertragsstrafe aus.

↑ zurück zur Übersicht

7. Was Shopware 6.7.14 beim GARAN-Label nativ liefert

Mit Version 6.7.14 (Release 09.09.2026, Backport auch für Shopware 6.6) bringt Shopware native Funktionen für beide Kennzeichnungen — in allen Plänen, inklusive Community Edition.

Gewährleistungshinweis im Checkout

Auf der Bestellbestätigungsseite erweitert Shopware den Text neben der AGB-Checkbox um einen Link zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Der Link öffnet ein Modal mit dem vollständigen Hinweis. Von dort führt ein weiterer Link zur offiziellen EU-Informationsseite. Shopware liefert den Hinweis in allen 24 EU-Amtssprachen und wählt automatisch die passende Version. Für Nicht-EU-Sprachen wird Englisch als Fallback verwendet.

Technisch: Die Einstellung heißt core.cart.showLegalGuaranteeNotice und lässt sich unter Einstellungen → Warenkorb → Checkout pro Verkaufskanal steuern. Die Store-API liefert den Hinweis über GET /store-api/legal-guarantee-notice.

GARAN-Label auf der Produktdetailseite

In der Administration findest du eine neue Karte „Garantie (GARAN-Label)“ mit zwei Feldern: Garantiedauer in Monaten (ab 30, in 6er-Schritten) und einem Schalter „Label in der Storefront anzeigen“. Beide Felder unterstützen die Variantenvererbung. Das Label zieht auf vorhandene Produktdaten zurück: Produzent = Hersteller, Modellkennung = Herstellerproduktnummer. Shopware zeigt das Label nur an, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind: Schalter aktiv, Dauer > 24 Monate, Hersteller zugeordnet, Herstellerproduktnummer gepflegt.

Die Store-API liefert das fertige SVG über GET /store-api/product/{productId}/garan-label. Für Twig gibt es die Filter sw_garan_label, sw_garan_label_nested, sw_garan_label_data_uri und sw_garan_label_duration.

Achtung: Die native Umsetzung ist noch in Bewegung

Fünf Tage vor dem Stichtag ändert Shopware noch die Platzierung. PR #20488 (trennt den Hinweis vom Datenschutztext, eigene Zeile im Checkout) wurde am 22.09.2026 gemerged. PR #20579 (neuer Block component_privacy_legal_guarantee_notice_modal) ist noch offen. Beide zielen auf 6.7.16.0 mit Backports auf 6.7.15.x und 6.6.x. Heißt: Vor einem Update die tatsächliche Position im Changelog nachprüfen, nicht auf die Ankündigung verlassen.

↑ zurück zur Übersicht

8. Was Shopware beim GARAN-Label in Shopware 6 nicht für dich übernimmt

  • Shopware entscheidet nicht, ob ein Produkt für das GARAN-Label infrage kommt. Du musst selbst prüfen, ob eine qualifizierte Herstellergarantie existiert.
  • Shopware bewertet nicht, ob die Platzierung in deinem individuellen Theme ausreichend prominent ist. Bei Custom-Themes musst du nach dem Update testen.
  • Die native Darstellung ist ein Link + Modal — genau die Variante, die die IT-Recht Kanzlei als rechtlich unsicher einstuft (siehe Abschnitt 4).
  • Wer sein Bestellbestätigungs-Template angepasst hat — also praktisch jeder produktive Shop — bekommt in der E-Mail nichts und muss die neuen Blöcke von Hand nachziehen.

↑ zurück zur Übersicht

9. Alle GARAN-Label-Plugins im Shopware Store — der Vergleich

Stand 22.09.2026. Alle kostenpflichtigen Plugins haben einen kostenlosen Probemonat und sind monatlich kündbar.

Plugin Anbieter €/Monat (Jahresabo) SW-Version Bewertung
EU Gewährleistungslabel & GARAN Kommora 6,99 6.5 – 6.7.14 5.0 (2), Bronze
EU Label – Gewährleistungslabel & GARAN TC-Innovations 7,49 nur 6.7 5.0 (4), Bronze
EU Gewährleistung & Hersteller Garantie GARAN Biloba IT 7,49 6.4.12 – 6.7.14 5.0 (2), Bronze
EU Label – Gewährleistungs- & Garantie Label ACRIS 7,49 6.6 – 6.7.14 5.0 (3)
EU-Gewährleistungshinweis & GARAN-Label IWV Digitalagentur 4,99 6.4.11 – 6.7.14 keine
EU GARAN – Gewährleistungs- & Garantielabel RVN Development 3,33 6.6 – 6.7.14 keine
EU-Gewährleistungs- & Garantie-Label – DVO 2025/1960 ncn KG 7,50 6.6 – 6.7.13 ⚠️ keine
Einheitliches EU-Label (SW6/Cloud) Fishnet Services 3,50 Cloud + 6.5 – 6.7.14 keine
Einheitliches EU-Label (SW5) Fishnet Services 3,99 SW 5.5 – 5.7 keine
EU-Label für Gewährleistung & Garantie Cutvert – Self-hosted noch nicht erhältlich ⚠️
cogi Commander (Suite) codegiganten kostenlos 6.6 – 6.7.14 5.0 (5)

Die Plugins im Detail — mit Checkliste und Punktesystem

15 Kriterien, die ein GARAN-Plugin erfüllen sollte. Je mehr Häkchen, desto weniger musst du selbst erledigen. Die Bewertung basiert auf den öffentlichen Store-Beschreibungen (Stand 22.09.2026) — das tatsächliche Verhalten kann im Einzelfall abweichen.

1. Kommora — 11 von 15 · 6,99 €/Monat

Kommora GARAN-Plugin im Shopware Store

SW 6.5 – 6.7.14 · 5.0 (2 Bewertungen), Bronze · → Store

  • ✅ Anhang I + II
  • ✅ Vollgrafik-Modus (nach IT-Recht-Artikel als Default gesetzt)
  • ✅ Inter lokal eingebunden (explizit bestätigt)
  • ✅ Produktseite, Warenkorb, Offcanvas, Checkout, Listing
  • ✅ E-Mail-Anhang (HTML-Datei, § 312f BGB)
  • ✅ JSON-LD schema.org/WarrantyPromise
  • ✅ B2B-Ausschluss (Kundengruppe)
  • ✅ Gebrauchtware-Modus
  • ✅ Pflichtfeld-Guard (kein Label ohne vollständige Daten)
  • ✅ Fallback: Herstellernummer → Artikelnummer
  • ✅ 24 EU-Sprachen (GARAN-Fußzeile; Label nur DE + EN)
  • ❌ Kein eigenes Modellkennungs-Feld
  • ❌ Varianten-Vererbung nicht erwähnt
  • ❌ Keine Katalogprüfung / Scheduled Task
  • ❌ Kein Footer

Fazit: Stärkstes Gesamtpaket für Shops, die den Mail-Anhang (§ 312f BGB) und Google-Sichtbarkeit (JSON-LD) brauchen. Einziges Plugin, das Inter explizit lokal mitbringt. Schwäche: Varianten-Handling und Modellkennung nicht tief genug adressiert.

2. TC-Innovations — 11 von 15 · 7,49 €/Monat

TC-Innovations GARAN-Plugin im Shopware Store

Nur SW 6.7 · 5.0 (4 Bewertungen), Bronze, Premium · 143 Downloads · → Store

  • ✅ Anhang I + II, alle 24 EU-Sprachen
  • ✅ Vollgrafik-Modus + Vorschau + Streifen mit Overlay
  • ✅ Eigenes Feld „Modellkennung“ am Produkt
  • ✅ Konfigurierbarer Fallback (Artikelnummer ODER EAN — einziges Plugin mit Wahlmöglichkeit)
  • ✅ Varianten-Fail-Safe: Garantie-Bestätigung wird NICHT vom Elternprodukt vererbt — muss pro Variante einzeln gesetzt werden. Kein Label statt falsches Label.
  • ✅ Produktseite, Listing, Warenkorb, Checkout
  • ✅ Label in der Bestellbestätigungs-Mail
  • ✅ B2B-Ausschluss (Rule Builder)
  • ✅ Gebrauchtware-Modus
  • ✅ Log-Eintrag bei fehlendem Label
  • ✅ Footer-Link zu Garantieinformationen
  • ❌ Varianten-Vererbung nicht erwähnt
  • ❌ Kein Offcanvas-Warenkorb
  • ❌ Inter-Handling nicht erwähnt
  • ❌ Keine Katalogprüfung / Scheduled Task
  • ❌ Nur für Shopware 6.7 — kein Support für 6.4/6.5/6.6

Fazit: Ausgereiftes Plugin mit den meisten Downloads und ThemeWare-Kompatibilität. Cleverer Fail-Safe-Ansatz: Statt falsche Labels bei Varianten zu riskieren, zeigt TC-Innovations bei nicht einzeln bestätigten Varianten gar kein Label — DVO-Risiko wird in Richtung „fehlendes Label“ statt „falsches Label“ verschoben. Nur für 6.7.

3. Biloba IT — 9 von 15 · 7,49 €/Monat

Biloba IT GARAN-Plugin im Shopware Store

SW 6.4.12 – 6.7.14 (breiteste Unterstützung) · 5.0 (2 Bewertungen), Bronze, Premium · → Store

  • ✅ Anhang I + II, alle 24 EU-Sprachen
  • ✅ Vollgrafik-Modus (unter Buy-Box oder Beschreibung)
  • ✅ Eigenes Zusatzfeld „Modellkennung“
  • ✅ Varianten erben alle relevanten Daten vom Hauptprodukt — einziges Plugin, das das explizit zusichert
  • ✅ Produktseite, Warenkorb (inkl. Schnellkauf), Checkout
  • ✅ Vollständigkeitsprüfung
  • ✅ Kategoriebaum-Steuerung für GARAN
  • ✅ Breiteste SW-Versionsunterstützung (ab 6.4.12)
  • ✅ Cache wird automatisch geleert
  • ❌ Kein Offcanvas-Warenkorb
  • ❌ Kein E-Mail-Anhang
  • ❌ Kein Footer
  • ❌ Kein B2B-Ausschluss erwähnt
  • ❌ Inter-Handling nicht erwähnt
  • ❌ Kein Gebrauchtware-Modus

Fazit: Strukturell der DVO-konformste Ansatz beim Varianten-Handling — wenn die Vererbung auch die Modellkennung umfasst (nicht nur Marke/Dauer), ist Biloba das einzige Plugin, bei dem Größe 29 und 30 automatisch dasselbe auf dem Label stehen haben. Plus: die einzige Option für Shops auf Shopware 6.4.

4. ACRIS — 6 von 15 · 7,49 €/Monat ⚠️ DVO-Risiko bei Modellkennung

ACRIS GARAN-Plugin im Shopware Store

SW 6.6 – 6.7.14 · 5.0 (3 Bewertungen), Premium · 217 Erweiterungen, „Best Support Rating 2025″ · → Store

  • ✅ Anhang I + II, alle 24 EU-Sprachen
  • ✅ Flexibelste Darstellung (4 Positionen auf PDP, eigener Tab, Hover, Modal)
  • ✅ Steuerung über Regeln und dynamische Produktgruppen (flexibelster Ansatz)
  • ✅ Produktseite, Listing, Warenkorb, Checkout
  • ✅ A4-PDF-Download des Labels
  • ✅ Dark-Theme-Kompatibilität
  • ⚠️ Kein eigenes Modellkennungs-Feld — die Konfigurationsanleitung bestätigt: Das Label wird mit „Garantiedauer, Herstellername und Bestellnummer“ befüllt. Die Bestellnummer ist in Shopware die variantenspezifische Produktnummer.
  • ⚠️ Kein Fallback auf Herstellernummer — die Produktnummer wird direkt verwendet, ohne Alternative.
  • ⚠️ Größtes DVO-Risiko im gesamten Sample: Bei Varianten mit unterschiedlichen Artikelnummern (Größe 29 vs. 30) landen automatisch unterschiedliche „Modellkennungen“ auf dem amtlichen Label — ein systematischer Formverstoß.
  • ❌ Varianten-Vererbung nicht erwähnt — auch in der 2.000+ Wörter langen Anleitung kein Wort dazu
  • ❌ Kein Offcanvas-Warenkorb
  • ❌ Kein E-Mail-Anhang
  • ❌ Kein Footer
  • ❌ Inter-Handling nicht erwähnt
  • ❌ Kein Gebrauchtware-Modus

Fazit: Stärkstes Plugin für die Steuerung über Shopware-Regeln — aber beim Kernthema Modellkennung das riskanteste im gesamten Store. Die Konfigurationsanleitung bestätigt, dass direkt die Shopware-Bestellnummer auf dem Label erscheint — ohne jede Fallback-Alternative auf eine Herstellerkennung, ohne Varianten-Logik. Wer Varianten-Produkte mit GARAN-Label hat und ACRIS nutzt, sollte die Modellkennung manuell überprüfen.

5. IWV Digitalagentur — 13 von 15 · 4,99 €/Monat

IWV Digitalagentur GARAN-Plugin im Shopware Store

SW 6.4.11 – 6.7.14 · keine Bewertungen, Premium · → Store

  • ✅ Anhang I + II, alle 24 EU-Sprachen (Fallback EN)
  • ✅ Vollgrafik-Modus (dauerhaft oder aufklappbar)
  • ✅ Eigenes Modellkennungs-Feld
  • ✅ Vererbung: Variante → Produkt → Hersteller, jede Ebene überschreibbar
  • ✅ Produktseite, Warenkorb, Checkout, Footer
  • ✅ E-Mail-Anhang (PDF + Garantieerklärungen)
  • ✅ Bestell-Schnappschuss (einziges Plugin)
  • ✅ 7 Statusmeldungen bei Nichtanzeige
  • ✅ Tägliche Katalogprüfung + CLI-Befehl
  • ✅ Store API (Headless)
  • ✅ B2B-Ausschluss (Kundengruppe)
  • ✅ Rollenbasierte Rechte (ACL)
  • ✅ Unterstützt Shopware ab 6.4.11
  • ❌ Fallback auf Produktnummer — könnte bei Varianten zu unterschiedlichen Werten führen
  • ❌ Inter-Handling nicht erwähnt

Fazit: Technisch mit Abstand das tiefste Plugin — Bestell-Schnappschuss, CLI-Validierung, Store API und tägliche Katalogprüfung gibt es sonst nirgends. Einziger offener Punkt: Der Produktnummer-Fallback könnte bei Varianten das DVO-Problem auslösen. Noch ohne Bewertungen — aber funktional das vollständigste Angebot im Store.

6. RVN Development — 4 von 15 · 3,33 €/Monat

RVN Development GARAN-Plugin im Shopware Store

SW 6.6 – 6.7.14 · keine Bewertungen · → Store

  • ✅ Anhang I + II
  • ✅ Produktseite, Listing, Offcanvas-Warenkorb, Warenkorb
  • ✅ Footer
  • ✅ Am günstigsten (3,33 €/Monat)
  • ❌ Kein eigenes Modellkennungs-Feld
  • ❌ Keine Fallback-Angabe
  • ❌ Varianten-Vererbung nicht erwähnt
  • ❌ Kein Checkout
  • ❌ Kein E-Mail-Anhang
  • ❌ Kein B2B-Ausschluss
  • ❌ Kein Gebrauchtware-Modus
  • ❌ Keine Katalogprüfung
  • ❌ Inter-Handling nicht erwähnt
  • ❌ Neuer Anbieter (seit 2025, 1 Erweiterung, knappste Beschreibung im Store)
  • ❌ Keine Bewertungen

Fazit: Günstigster Einstieg, deckt die Grundfunktionen ab. Für Shops, die eine Minimallösung brauchen und den Rest selbst machen. Nicht genug Tiefe für Shops mit Varianten oder Herstellergarantien.

7. ncn KG — 7 von 15 · 7,50 €/Monat ⚠️ nicht für 6.7.14

ncn KG GARAN-Plugin im Shopware Store

SW 6.6 – 6.7.13 · keine Bewertungen · → Store

  • ✅ Anhang I + II, alle 24 EU-Sprachen
  • ✅ Footer als Default-Platzierung (auf jeder Seite sichtbar)
  • ✅ Produktseite (Buy-Box oder unter Inhalt), Checkout
  • ✅ PDF-Download des Labels
  • ✅ Fallback klar benannt: Produktnummer → EAN → Herstellernummer
  • ⚠️ Empfiehlt aktiv die Produktnummer als Default-Fallback — einziger Anbieter, der einen potenziell DVO-widrigen Default ausdrücklich als Empfehlung ausspricht
  • ✅ Keine Core-Overrides, keine Cookies, keine externen Ressourcen
  • ✅ Pro Verkaufskanal konfigurierbar
  • ❌ Varianten-Vererbung nicht erwähnt
  • ❌ Kein Offcanvas-Warenkorb
  • ❌ Kein E-Mail-Anhang
  • ❌ Kein B2B-Ausschluss erwähnt
  • ❌ Inter-Handling nicht erwähnt
  • ❌ Keine Katalogprüfung
  • ❌ Noch nicht für Shopware 6.7.14 freigegeben
  • ❌ Keine Bewertungen

Fazit: Saubere technische Basis (keine Core-Overrides), Footer als Default ist ein interessanter Ansatz. Aber: Noch nicht für 6.7.14 freigegeben — wer bereits aktualisiert hat, kann es nicht einsetzen.

8. Fishnet Services — 5 von 15 · 3,50 €/Monat · einzige Cloud-Lösung

Fishnet Services GARAN-Plugin im Shopware Store

Cloud + SW 6.5 – 6.7.14 · keine Bewertungen · → Store

  • ✅ Anhang I + II, alle 24 EU-Sprachen
  • ✅ Einzige Lösung für die Shopware Cloud (App, kein Plugin)
  • ✅ Offcanvas-Warenkorb (wegen Express-Checkout)
  • ✅ Günstig (3,50 €/Monat)
  • ✅ Modellkennungs-Auswahl in der Config: Artikelnummer, EAN oder Herstellernummer (steht nur in der Konfigurationsanleitung, nicht in der Hauptbeschreibung)
  • ❌ Varianten-Vererbung nicht erwähnt — Garantie-Flags liegen in product_translation.custom_fields, also pro Variante, nicht modellweit
  • ❌ Kein Checkout (nur Offcanvas)
  • ❌ Kein E-Mail-Anhang
  • ❌ Kein Footer
  • ❌ Kein B2B-Ausschluss
  • ❌ Inter-Handling nicht erwähnt
  • ❌ Cache muss manuell geleert werden
  • ❌ Store-Beschreibung nennt falsche Rechtsgrundlage und veraltete Frist
  • ❌ Keine Bewertungen

Fazit: Die einzige Option für die Shopware Cloud — und deshalb relevant, trotz Lücken. Hat immerhin eine konfigurierbare Modellkennungs-Quelle, die aber in der Hauptbeschreibung versteckt ist. Wer auf der Cloud ist, hat keine Alternative. Wer Self-hosted läuft, findet Besseres.

9. Cutvert — ? von 15 · noch nicht erhältlich ⚠️

Cutvert GARAN-Plugin im Shopware Store — noch nicht erhältlich

Angekündigt für August 2026 · → Store

  • ✅ Eigenes Feld für Modellkennung
  • ✅ 24 Sprachen in Farbe oder Schwarz-Weiß, SVG
  • ✅ Pro Sales Channel für PDP, Listing, Warenkorb, Checkout
  • ✅ GARAN kompakt oder vollständig
  • ⚠️ Sagt offen: „Artikelnummer als Modellkennung“ als Fallback — ehrlich, aber DVO-problematisch
  • ❌ Varianten-Vererbung nicht erwähnt
  • ❌ Stand 22.09.2026: Trotz Ankündigung für August immer noch nicht erschienen

Fazit: Abwarten. Auf dem Papier interessante Funktionen, aber solange es nicht live ist, ist es keine Lösung.

10. codegiganten — cogi Commander — 2 von 15 · kostenlos

codegiganten cogi Commander im Shopware Store

SW 6.6 – 6.7.14 · 5.0 (5 Bewertungen), Premium · → Store

  • ✅ Kostenlos
  • ✅ EU-Garantiehinweise als Nebenfeature
  • ❌ GARAN ist Randnotiz in einer Analytics-Suite — keine Details zur Umsetzung
  • ❌ Kein eigenes Modellkennungs-Feld
  • ❌ Keine Fallback-Angabe
  • ❌ Varianten, Platzierung, E-Mail, B2B, Inter — nichts davon adressiert

Fazit: Kein GARAN-Plugin — eine Analytics-Suite mit Label-Funktion als Bonus. Nur relevant, wenn du ohnehin ein Analytics-Tool suchst und die Labels als Mitnahmeeffekt willst. Nicht als primäre Lösung für die Kennzeichnungspflicht.

11. Fishnet Services — Einheitliches EU-Label (SW5)

Fishnet Services EU-Label für Shopware 5 im Shopware Store

3,99 €/Monat · SW 5.5 – 5.7 · → Store

Für Shopware-5-Shops, die noch nicht migriert haben. Produktseite und Listing, gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie, per Klick für alle Produkte aktivierbar. Keine Detail-Bewertung, da anderes Shopsystem.

↑ zurück zur Übersicht

Die Rangliste

  • 🥇 IWV Digitalagentur — 13/15: Funktional das vollständigste Plugin. Bestell-Schnappschuss, CLI, Store API, tägliche Prüfung — gibt es sonst nirgends. Noch ohne Bewertungen, aber technisch führend.
  • 🥈 Kommora — 11/15: Stärkstes Gesamtpaket mit Community-Feedback. Einziges Plugin mit Inter lokal und JSON-LD. Mail-Anhang für § 312f BGB.
  • 🥉 TC-Innovations — 11/15: Ausgereift, ThemeWare-getestet, konfigurierbarer Fallback. Cleverer Fail-Safe bei Varianten. Aber nur für 6.7.
  • Biloba IT — 9/15: Einziges Plugin mit expliziter Varianten-Vererbung. Breiteste SW-Unterstützung (ab 6.4.12). Bester Ansatz für das Modellkennungs-Problem.
  • ncn KG — 7/15: Sauber technisch, aber nicht für 6.7.14. Empfiehlt Produktnummer als Default — DVO-problematisch bei Varianten.
  • ACRIS — 6/15 ⚠️: Flexibelste Regelsteuerung, aber größtes DVO-Risiko: Bestellnummer direkt als Modellkennung, kein Fallback auf Herstellernummer, kein Wort zu Varianten.

Nachdem die IT-Recht Kanzlei ihren Dos-and-Don’ts-Artikel veröffentlichte, hat der Kommora-Entwickler dort öffentlich kommentiert, dass er den Vollbild-Modus als neuen Default gesetzt und die kompakten Darstellungen (Chip/Modal) mit einem rechtlichen Hinweis versehen hat. Die IT-Recht Kanzlei bestätigte auf seine Rückfrage: Eine Einbindung ausschließlich im Warenkorb oder Checkout ist als vollwertige Alternative zur Produktdetailseite ausreichend.

Drei Warnungen: ncn KG ist noch nicht für Shopware 6.7.14 freigegeben. Cutvert sollte im August 2026 erscheinen und ist Stand heute immer noch nicht erhältlich. Fishnet nennt in der Store-Beschreibung die falsche Rechtsgrundlage und eine veraltete Frist.

↑ zurück zur Übersicht

10. Der übersehene Punkt beim GARAN-Label: § 312f BGB und der dauerhafte Datenträger

Nach § 312f Abs. 2 BGB sind die Pflichtinformationen nach Vertragsschluss noch einmal auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen. Ab dem 27.09.2026 gehört hierzu auch die Gewährleistungsmitteilung. Das bestätigt auch die IT-Recht Kanzlei auf direkte Nachfrage in den Kommentaren.

Konkret: Wer die Vorgaben vollständig korrekt umsetzen will, sollte das Gewährleistungslabel als Grafik zusätzlich an die Bestellbestätigungs-E-Mail anhängen — entweder als PDF oder als HTML-Datei. Wird das Label in die AGB integriert, muss auch die PDF-Datei der AGB farbig sein.

Von den 11 Plugins im Store liefern das Stand heute nur drei: Kommora (HTML-Anhang), IWV (PDF-Anhang mit Garantieerklärungen) und TC-Innovations (Label in der Mail). Bei der nativen Shopware-Lösung musst du das selbst im E-Mail-Template nachziehen — und wenn du dein Bestellbestätigungs-Template irgendwann angepasst hast, kommt vom nativen Update ohnehin nichts automatisch an.

↑ zurück zur Übersicht

11. Deine Todo-Liste bis zum 27.09.2026 — Schritt für Schritt

Der Stichtag ist der 27. September 2026. Nicht „irgendwann im Herbst“, nicht „bis Jahresende“ — der 27. September. Ohne Übergangsfrist, ohne Schonfrist. Stand heute ist das in wenigen Tagen. Wenn du das hier liest und noch nichts gemacht hast: Phase 1 ist in einer Stunde erledigt.

Phase 1: Gewährleistungshinweis einrichten (betrifft jeden B2C-Shop)

Dieser Teil ist einfach und für jeden B2C-Shop mit physischen Waren identisch — unabhängig vom Sortiment.

  • Schritt 1 — Update oder Plugin installieren: Shopware auf 6.7.14+ aktualisieren oder ein GARAN-Plugin installieren, das den Gewährleistungshinweis mitbringt (alle 11 Plugins im Store decken Anhang I ab).
  • Schritt 2 — Gewährleistungshinweis aktivieren: Nativ unter Einstellungen → Warenkorb → Checkout. Per Plugin: in der jeweiligen Plugin-Konfiguration.
  • Schritt 3 — Darstellungsmodus wählen: Vollgrafik (rechtlich sicher nach IT-Recht-Kanzlei-Lesart) oder Link + Modal (platzsparend, aber rechtlich umstritten). Im Zweifel: Vollgrafik.
  • Schritt 4 — Storefront testen: Checkout-Seite, Warenkorb, Offcanvas-Warenkorb und Mobile-Ansicht prüfen. Besonders bei Custom-Themes: Wird die Vollgrafik korrekt angezeigt? Verschiebt sie den Bestellbutton mobil zu weit nach unten?
  • Schritt 5 — E-Mail-Template prüfen: Bestellbestätigung öffnen und kontrollieren, ob der Hinweis ankommt. Bei angepassten Templates: nein — manuell nachziehen. Idealerweise als PDF- oder HTML-Anhang (§ 312f Abs. 2 BGB, dauerhafter Datenträger).

Fertig. Wenn du keine Produkte mit langen Herstellergarantien im Sortiment hast, bist du hier durch.

Phase 2: GARAN-Label — Produkte durchgehen (nur wenn relevant)

Dieser Teil ist aufwändiger und erfordert Arbeit am einzelnen Produkt. Bevor du anfängst: Das GARAN-Label wird in Shopware nur angezeigt, wenn alle vier Pflichtfelder am Produkt gepflegt sind. Fehlt eines, erscheint kein Label — und das ist ein bewusster Schutzmechanismus, kein Bug.

Die vier Pflichtfelder in Shopware — was sie bedeuten

  • Hersteller — Das Feld „Hersteller“ in den Produktstammdaten (Kataloge → Produkte → Produkt bearbeiten → Allgemein). Dort steht die Marke, die auf dem GARAN-Label als „Produzent“ erscheint. Beispiel: „Bosch Professional“, nicht „Bosch GmbH“. Wenn dieses Feld leer ist, kann kein GARAN-Label erzeugt werden.
  • Modellkennung — das ist das Feld, das die meisten Shopbetreiber falsch verstehen und die meisten Plugins falsch befüllen. Deshalb ein eigener Abschnitt dazu weiter unten.

Was „Modellkennung“ wirklich bedeutet — und warum die meisten Fallbacks falsch sind

Die Modellkennung auf dem GARAN-Label ist nicht deine Shopware-Artikelnummer — auch wenn sie in vielen Shops zufällig dieselbe ist. Die Definition stammt aus dem EU-Energielabel-Recht und wird für GARAN übernommen:

„Der meist alphanumerische Code, der ein bestimmtes Produktmodell von anderen Modellen derselben Marke unterscheidet.“

Drei Konsequenzen, die in der Praxis sofort Probleme machen:

  • Wessen Code? Der des Herstellers. In Shopware ist das das Feld manufacturer_number (Herstellerproduktnummer). Deine eigene Artikelnummer ist eine Lagernummer — sie darf nur dann als Modellkennung stehen, wenn sie zugleich die Modellbezeichnung des Herstellers ist.
  • Wie fein? Auf Modell-Ebene. Nicht pro Größe, nicht pro Farbe. Ein Schuh „KO-06M002″ ist ein Modell — die Größen 29 und 30 sind keine unterschiedlichen Modelle.
  • Varianten? Alle Varianten eines Modells tragen dieselbe Kennung auf dem GARAN-Label.

Und genau hier liegt das Problem, das wir bei der DreamTheme-Implementierung live gesehen haben: In einem Shop mit 25.436 kaufbaren Produkten hatten exakt 12 eine gepflegte Herstellerproduktnummer. Zwölf. Der Rest — leer. Wenn jetzt ein Plugin auf die Artikelnummer als Fallback zurückfällt, steht bei Variante „KO-06M002.210-310-29“ eine andere Modellkennung auf dem Label als bei „KO-06M002.210-310-30„. Aber das sind zwei Größen desselben Schuhs — auf dem amtlichen Label müsste bei beiden dasselbe stehen. Der Fallback auf die Artikelnummer erzeugt also ein formal falsches Label.

Noch schlimmer: Manche Plugins fallen auf die Produktnummer zurück — und weil jedes Produkt in Shopware eine Produktnummer hat, erscheint das Label bei jedem Produkt, auch wenn gar keine Herstellerkennung vorhanden ist. Das Label sieht korrekt aus, enthält aber eine Lagernummer statt einer Modellkennung. Formal ein Verstoß.

Die Fallback-Ketten der Plugins — und warum sie unterschiedlich riskant sind

Wir haben alle zehn Plugin-Seiten im Shopware Store einzeln durchgelesen und geprüft, wie jedes Plugin mit der Modellkennung umgeht. Das Ergebnis ist ernüchternd: Kein einziges Plugin erklärt auf seiner Store-Seite die DVO-Vorgabe, dass die Modellkennung auf Modell-Ebene gilt — also dass alle Größen und Farben eines Modells dieselbe Kennung tragen müssen.

Plugin Eigenes Feld? Fallback-Kette Varianten erben vom Hauptprodukt? Warnung bei fehlender Kennung?
Kommora Nein — nutzt Produktdaten-Kaskade Produkt → Herstellernummer → Artikelnummer Nicht erwähnt ✅ Pflichtfeld-Guard
TC-Innovations ✅ Eigenes Feld „Modellkennung“ Eigenes Feld → wählbar: Artikelnummer ODER EAN Nicht erwähnt ✅ Log-Eintrag
Biloba IT ✅ Zusatzfeld „Modellkennung“ Herstellernummer → Produktnummer ✅ Explizit: „Varianten erben alle relevanten Daten“ Vollständigkeitsprüfung
ACRIS Nicht erwähnt Nicht erwähnt Nicht erwähnt Nicht erwähnt
IWV ✅ Modellkennung als GARAN-Feld Modellkennung → Produktnummer ✅ Vererbung Variante→Produkt→Hersteller ✅ 7 Statusmeldungen + tägliche Prüfung
RVN Nicht erwähnt Nicht erwähnt Nicht erwähnt Nicht erwähnt
ncn KG Nein — serverseitig befüllt Produktnummer → EAN → Herstellernummer Nicht erwähnt Voraussetzungsprüfung
Fishnet Nein — keinerlei Erwähnung Nicht vorhanden Nicht erwähnt Nein
Cutvert ✅ Eigenes Feld Artikelnummer als Fallback Nicht erwähnt Nicht erwähnt
cogi Commander Nein — GARAN nur Randnotiz Nicht erwähnt Nicht erwähnt Nicht erwähnt

Was bei der Prüfung aufgefallen ist

Nur ein Plugin adressiert das Varianten-Problem explizit: Biloba IT sagt ausdrücklich „Varianten erben alle relevanten Daten vom Hauptprodukt.“ Das ist strukturell der DVO-konformste Ansatz — Größe 29 und 30 würden automatisch dieselbe Modellkennung tragen. Ob die Vererbung tatsächlich auch die Modellkennung umfasst oder nur Marke und Garantiedauer, bleibt in der Beschreibung allerdings unklar.

IWV hat die ausgereifteste Gesamtlösung — Vererbungskette (Variante → Produkt → Hersteller), sieben Statusmeldungen, tägliche Katalogprüfung, CLI-Validierung, Live-Vorschau, Bestell-Snapshot. Aber: Die Formulierung „Modellkennung fällt automatisch auf die Produktnummer zurück“ deutet darauf hin, dass bei Varianten ohne eigene Herstellernummer die variantenspezifische Produktnummer auf dem Label stehen könnte — genau das Problem, das wir oben beschrieben haben.

TC-Innovations ist das einzige Plugin mit konfigurierbarem Fallback-Ziel: Du wählst selbst, ob der Fallback auf Artikelnummer oder EAN zeigt. Das ist transparent — aber es weist nicht darauf hin, dass beides bei Varianten zu unterschiedlichen Werten pro Größe/Farbe führt.

Drei Plugins schweigen komplett: ACRIS (trotz ausführlicher Store-Beschreibung kein einziges Wort zu Modellkennung oder Fallback), RVN (zu knapp für jede Aussage) und Fishnet (reduziert die gesamte GARAN-Konfiguration auf eine Jahreszahl am Hersteller, keinerlei Modellkennungs-Logik).

Cutvert gibt es unverblümt zu: Als einziges Plugin sagt die Store-Beschreibung offen „Artikelnummer als Modellkennung“ als Fallback — ohne darauf hinzuweisen, dass die Artikelnummer bei Varianten pro Größe unterschiedlich sein kann. Das Plugin ist allerdings immer noch nicht erschienen.

Wie wir es im DreamTheme gelöst haben

Wir haben ein eigenes Konfigurations-Feld „Modellkennung“ in der Theme-Config eingebaut, mit dem du den Fallback explizit steuerst:

  • Nur Herstellerproduktnummer (streng) — kein Fallback, kein Label wenn leer. Rechtlich am sichersten. Wenn keine Herstellernummer gepflegt ist, erscheint kein Label und die Admin-Karte zeigt den Grund an.
  • Herstellerproduktnummer → Artikelnummer vom Hauptprodukt (pragmatisch) — der Fallback greift nur auf die Nummer des Hauptprodukts zurück, nie auf die der Variante. So steht bei allen Varianten eines Modells dieselbe Kennung. Löst das Größen-/Farben-Problem.
  • Herstellerproduktnummer → EAN — technisch eindeutig, aber Achtung: Die EAN ist pro Variante unterschiedlich (jede Größe hat eine eigene EAN). Löst das Varianten-Problem also nicht.

Die Empfehlung: Nimm den strengen Modus und pflege die Herstellerproduktnummer für die betroffenen Produkte. Bei den meisten Shops sind das 5–50 Produkte — das ist in einer Stunde erledigt. Wer den Fallback auf die Hauptprodukt-Artikelnummer nutzt, sollte sicherstellen, dass diese tatsächlich der Herstellerbezeichnung entspricht und nicht nur eine interne Lagernummer ist.

  • Garantiedauer — Das neue GARAN-Feld: Garantiedauer in Monaten, ab 30, in 6er-Schritten (30 Monate = 2,5 Jahre, 36 = 3 Jahre, 42 = 3,5 Jahre …). Hier trägst du die kostenlose Herstellergarantie ein — nicht die gesetzliche Gewährleistung und nicht eine kostenpflichtige Verlängerung.
  • Label-Anzeige aktiv — Der Ein/Aus-Schalter für die Storefront-Anzeige.

Schritt-für-Schritt: Produkt für Produkt durchgehen

Schritt 1 — Sortiment screenen: Geh deine Produktkategorien durch und identifiziere Produkte, bei denen eine Herstellergarantie von mehr als 2 Jahren plausibel ist. Typische Kandidaten: Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Outdoor-Ausrüstung, Matratzen, Möbel, hochwertige Elektronik. Bei einem Shop mit 500 Artikeln sind es erfahrungsgemäß 5–50 Produkte, oft weniger.

Schritt 2 — Hersteller kontaktieren: Für jeden Kandidaten beim Hersteller oder Distributor anfragen: „Bieten Sie für dieses Produkt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt an? Wenn ja: Wie lang, für welche Modelle, und können Sie uns die Garantiebedingungen schriftlich zur Verfügung stellen?“ Erfahrungsgemäß dauert dieser Schritt am längsten — plane zwei bis vier Wochen ein. Manche Hersteller antworten schnell, andere gar nicht.

Schritt 3 — Daten zusammentragen: Für jedes bestätigte Produkt brauchst du:

  • Die exakte Garantiedauer in Monaten (z. B. 36 für 3 Jahre)
  • Den Hersteller/die Marke (wie sie auf dem Label stehen soll)
  • Die Herstellerproduktnummer / Modellkennung
  • Die Garantieerklärung als PDF oder URL
  • Falls vorhanden: Registrierungsverlängerung (Dauer, Frist, URL)

Schritt 4 — Pflichtfelder in Shopware prüfen und pflegen: Produkt für Produkt öffnen und checken:

  • Ist ein Hersteller zugeordnet? → Wenn nicht: unter Kataloge → Hersteller anlegen und am Produkt zuweisen.
  • Ist die Herstellerproduktnummer gepflegt? → Wenn nicht: vom Hersteller-Datenblatt übernehmen. Das ist das Feld, das in den meisten Shops leer ist — und ohne das kein GARAN-Label erscheint. Plugins bieten Fallbacks (Artikelnummer, EAN), aber sauberer ist es, das Originalfeld zu pflegen.
  • Garantiedauer eintragen → den vom Hersteller bestätigten Wert, in Monaten, Grundgarantie ohne Registrierung.
  • Label-Anzeige aktivieren.

Schritt 5 — Vererbung nutzen: Wenn ein Hersteller für alle seine Produkte dieselbe Garantie gibt (z. B. Bosch Professional: 3 Jahre auf alle Elektrowerkzeuge), trage die Garantiedauer einmal am Hersteller ein und aktiviere die Vererbung. Dann bekommt jedes Produkt dieses Herstellers automatisch die Dauer — du musst sie nicht 200 Mal einzeln eintragen. Bei Ausnahmen überschreibst du am einzelnen Produkt.

Schritt 6 — Grenzfälle dokumentieren: Für Produkte, bei denen du bewusst kein GARAN-Label anzeigst, obwohl der Hersteller eine Garantie kommuniziert, dokumentiere den Grund — für den Fall einer Abmahnung. Typische Gründe: Garantie nur auf Teile, kostenpflichtig, nicht übertragbar, Dauer exakt 24 Monate.

Schritt 7 — Storefront und E-Mails testen: Öffne jedes betroffene Produkt in der Storefront und prüfe:

  • Erscheint das GARAN-Label auf der Produktdetailseite?
  • Stimmen Marke, Modellkennung und Dauer?
  • Erscheint das Label im Warenkorb neben der Position?
  • Erscheint es im Offcanvas-Warenkorb? (Express-Checkout!)
  • Erscheint es in der Checkout-Bestätigung?
  • Kommt es in der Bestellbestätigungs-E-Mail an?
  • Funktioniert die mobile Darstellung?

Schritt 8 — Changelog im Auge behalten: Shopware ändert die Platzierung noch aktiv (PRs #20488 und #20579, Ziel 6.7.16). Vor jedem Update die tatsächliche Position prüfen, nicht auf die Ankündigung verlassen.

Checkliste zum Abhaken

  • ☐ Gewährleistungshinweis aktiviert (Checkout + Warenkorb)
  • ☐ Darstellungsmodus gewählt (Vollgrafik oder Modal)
  • ☐ Storefront getestet (Desktop + Mobile)
  • ☐ Offcanvas-Warenkorb getestet (Express-Checkout)
  • ☐ Bestellbestätigungs-E-Mail geprüft (kommt der Hinweis an?)
  • ☐ Dauerhafter Datenträger sichergestellt (PDF/HTML-Anhang)
  • ☐ Sortiment auf GARAN-relevante Produkte gescreent
  • ☐ Hersteller kontaktiert und Garantiedaten schriftlich bestätigt
  • ☐ Herstellerproduktnummern in Shopware gepflegt
  • ☐ Hersteller in Shopware zugeordnet
  • ☐ Garantiedauer pro Produkt oder Hersteller eingetragen
  • ☐ GARAN-Label in Storefront getestet (PDP, Warenkorb, Checkout, E-Mail)
  • ☐ Grenzfälle dokumentiert (Teile-Garantie, kostenpflichtig, Registrierung)
  • ☐ Inter-Schrift lokal eingebunden (nicht Google Fonts)
  • ☐ Grafiken verlustfrei minifiziert

↑ zurück zur Übersicht

12. Fazit: GARAN-Label in Shopware 6 — kein Selbstläufer, aber machbar

Für die meisten Shops, die keine Produkte mit langen Herstellergarantien führen, beschränkt sich der Aufwand auf das Aktivieren des Gewährleistungshinweises, einen Template-Check und die Entscheidung, ob die native Link-Modal-Lösung reicht oder ob du lieber die rechtlich sicherere Vollgrafik willst.

Aufwändiger wird es, wenn du Produkte mit qualifizierten Herstellergarantien im Sortiment hast: Dann brauchst du belastbare Daten von deinen Herstellern, sauber gepflegte Produktdaten in Shopware und eine bewusste Entscheidung pro Plugin oder native Lösung.

Was niemand vergessen sollte: Die Abmahnindustrie wartet auf den 28. September. Fehlende Labels lassen sich automatisiert prüfen. Der Stichtag steht. Shopware liefert Werkzeuge. Der Rest liegt bei dir.

↑ zurück zur Übersicht

Nachtrag: Was diese riesige Zahl auf dem GARAN-Label eigentlich bedeutet

Ein persönliches Geständnis zum Schluss. Ich habe mich heute den ganzen Tag — buchstäblich sechs Stunden — mit dem GARAN-Label beschäftigt. Ich habe die Rechtsgrundlage gelesen, alle elf Plugins verglichen, das Label in unser DreamTheme eingebaut, die Inter-Schrift in drei Stärken installiert, die Farbwerte der EU-Kommission gegen die Verordnung geprüft und einen 12.000-Wörter-Blogpost darüber geschrieben.

Und ich habe bis fast zum letzten Moment nicht verstanden, wofür die riesige Zahl auf dem Label steht.

Da ist diese große, fette, in Inter ExtraBold gesetzte Zahl — der Elefant im Raum, das größte Element auf dem gesamten Label. Daneben steht eine kleine „365″. Ich war überzeugt, dass die große Zahl irgendein Schlüssel für eine Produktkategorie ist. Ein Code. Eine Registriernummer. Irgendwas Amtliches. Und die 365 daneben — ein Verweis auf irgendeinen Anhang?

Nein. Die große Zahl ist die Garantiedauer in Jahren. Und „365″ ist das Piktogramm für „Jahre“ — ein Kalender-Symbol mit 365 Tagen. „5 · 365″ heißt „5 Jahre“. Das war’s. Die EU hat es geschafft, die simpelste Information der Welt — „5 Jahre Garantie“ — so darzustellen, dass man sie beim ersten Hinschauen nicht versteht.

Ich habe das Label trotzdem korrekt in unser Theme integriert. Aber wenn jemand, der sich beruflich den ganzen Tag mit Shopware-Frontends beschäftigt, sechs Stunden braucht, um die größte Zahl auf dem Label zu entschlüsseln — dann war das vielleicht nicht die nutzerfreundlichste Designentscheidung der EU-Kommission.

Du brauchst Unterstützung bei der Umsetzung in deinem Shopware-Shop? Wir bei great2gether helfen dir — von der Produktdaten-Prüfung über die Plugin-Auswahl bis zum Theme-Test. Meld dich einfach.