Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur Atilla Boz EDV und Internetdienstleistungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur Atilla Boz EDV und Internetdienstleistungen

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Geltung und Abweichende Bestimmungen
Diese folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend in Kurzform „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Werbeagentur Atilla Boz EDV und Internetdienstleistungen (nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt) mit Ihren Vertragspartnern (nachfolgend in Kurzform „Kunde“ genannt). Von diesen AGB abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt oder bedürfen einer zusätzlichen Schriftlichen Vereinbarung.

1.2 Form
Alle Vereinbarungen, die zwecks Auftragsausführung zwischen Kunde und Agentur getroffen werden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hierzu gehören: Änderungen, Ergänzungen & Nebenabreden.

1.3 Zukünftige Geschäfte
Diese AGB sind auch für alle in der Zukunft liegenden geschäftlichen Beziehungen mit dem Kunden wirksam. Für die zukünftige Gültigkeit müssen die AGB nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Leistungsspektrum
Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen: Marketingberatung, e-Commerce Agentur, WordPress Agentur, Webhosting-Service, Unternehmensberatung, Marketing-Automatisierung & Vertrieb. Genaue Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Leistungsverträgen, den Briefings, Re-Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags.

2.1 Grundlage der Agenturarbeit
Das vom Kunden auszuhändigende Briefing, der Projekt- oder Leistungsvertrag und die dazugehörigen Anlagen sind die Grundlage für die Agenturarbeit. Erfolgt das Briefing mündlich oder telefonisch wird die Agentur den Inhalt protokollieren und das Protokoll als Re-Briefing dem Kunden zukommen lassen.

Mit Bestätigung des Inhalts durch den Kunden wird dieses Re-Briefing zum verbindlichen Vertragsbestandteil. Das Re-Briefing wird ebenfalls verbindlicher Vertragsbestandteil wenn eine Frist von 5 Tage ohne einen Widerspruch des Kunden verstrichen ist.

2.2 Vertragsänderung
Jegliche Änderungen und Ergänzen des Vertrages oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Mehrkosten die dadurch entstehen sind durch den Kunden zu tragen.

2.3 Schadensersatzansprüche bei höherer Gewalt
Die Agentur ist bei Ereignissen höherer Gewalt berechtigt von Kunden beauftragte Projekte um die Dauer der Behinderung und einer Anlaufzeit, die den Umständen entsprechend angemessen ist, hinauszuschieben. Ein Schadensersatz vom Kunden resultiert gegen die Agentur daraus nicht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde durch den Verzug wichtige Termine oder Ereignisse nicht einhalten kann. 


3. Urheber- und Nutzungsrechte


3.1 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde, soweit die Übertragung nach deutschem Recht möglich, die Nutzungsrechte aller im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten. Sind bei Beendigung des Vertrags Arbeiten noch nicht vollständig bezahlt bleiben die Nutzungsrechte, sofern keine anderweitigen Abmachungen getroffen wurden, bei der Agentur.

Die Nutzungsrechte für die Arbeiten werden, sofern nicht anders vereinbart, für die Dauer des Vertrags gewährleistet und verbleiben nach Beendigung bei der Agentur. Eine Nutzung nach Beendigung des Vertrags ist nur nach Zustimmung und gegebenenfalls zusätzlicher Honorierung der Agentur gestattet.

3.2 Urheberrechte
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei der Agentur. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3 Änderung der Agentur-Arbeiten
Das Nutzungsrecht sieht kein Recht auf eigenständige Änderung der von der Agentur erstellten Arbeiten vor. Das heißt, dass die Arbeiten vom Kunden / beauftragten Dritten weder im Original noch im Zuge einer Reproduktion geändert werden dürfen.

Der Agentur steht bei Zuwiderhandlung des Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2 fachen Höhe des ursprünglichen Honorars für die jeweilige Arbeit zu.
Unzulässig sind, auch in Teilen, jederlei Nachahmung der durch die Agentur erstellten Arbeiten.

3.4 Örtlich begrenzte Nutzung
Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte für das Gebiet der Schweiz, Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland. darüber hinausgehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Nebenabrede in Schriftform.

Hierbei entstehen je nach Nutzungsumfang entsprechende Lizenzgebühren. Eine Ausnahme bilden hierbei Arbeiten die international über das Internet abrufbar sind. Dies sind zum Beispiel: Webseiten, Online-Shops, Social Media Profile, Blogposts, Einträge in internationalen Online-Foren.

3.5 Nutzungsdauer
Sofern nicht anders vereinbart erhält der Kunde die Nutzungsrechte aller Arbeiten, sofern der Vertrag nicht beendet wird, auf unbefristete Dauer. Bei internationaler Nutzung wird die Lizenz individuell für 2, 5 oder 10 Jahre vergeben und je nach Nutzungsumfang dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausnahme: Für Vereine und wohltätige Organisationen vergibt die Agentur auch internationale Nutzungslizenzen kostenlos und ohne zeitliche Befristung.

3.6 Auskunftsrecht
Um sich über den Umfang der Nutzung ihrer Werke zu informieren steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu. Bei Anfrage ist der Kunde verpflichtet innerhalb von 15 Werktagen die geforderten Nutzungsumfang-Informationen der Agentur in schriftlicher Form digital oder postalisch zukommen zu lassen.

3.7 Eigenwerbung mit Referenzen
Der Kunde erteilt der Agentur das Recht alle von ihr erstellten Arbeiten, auch in signierter Form, für die Eigenwerbung zu nutzen. Hierbei präsentiert die Agentur erstellte Logos, Webseiten, Flyer & Visitenkarten als Teil einer Referenzen Galerie auf seiner Web-Präsenz auf eigenen Flyern und Broschüren Linklisten die auf erstelle Webseiten, Social Media Profile oder ähnliches verweisen.

Die werbliche Nutzung mit dem Kunden durch die Agentur kann durch eine zusätzliche Nebenvereinbarung ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für den Fall, dass die werbliche Nutzung nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden stattfinden soll.

3.8 Übertragung der Rechte an Dritte
Bei Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte wird ein zusätzliches Honorar in Höhe von einem Drittel des Honorars für die jeweilige Arbeit fällig. Des Weiteren bedarf die Übertragung der Rechte der Einwilligung durch die Agentur.

3.9 Mehrfachnutzung
Die Mehrfachnutzung bedarf einer Einwilligung der Agentur und ist honorarpflichtig. Dies ist zum Beispiel der Fall wenn ein erstelltes Webdesign auch auf einer zusätzlichen anderen Internet-Adresse eingebunden und verwendet werden soll. Das Honorar für eine Mehrfachnutzung beträgt zusätzlich ein Drittel des Honorars je Zusatz-Lizenz Projekt pro erstellter Arbeit.

3.10 Gesonderte Nutzungsrechte für Stock-Dateien
Bei der Erstellung von Arbeiten bedient sich die Agentur je nach Bedarf kostenpflichtiger Bild- und Videodateien die bei externen Anbietern eingekauft werden. Für Arbeiten die solche gekauften Inhalte enthalten gelten abweichende Nutzungsrecht Regelungen und Limitierungen der Verwendung.

Bei der Erstellung von Bannern für die Verwendung im Internet und der Erstellung von Druck-Vorlagen wie Visitenkarten & Flyer verwenden wir, sofern gewünscht, angebracht und abgesprochen Stock-Fotos der Foto Datenbank von Adobe. Hierbei erwerben wir für die gekauften Dateien, sofern nicht anders vereinbart, eine Standardlizenz. Mit dieser Lizenz darf der Kunde die Vorlage, welche ein Bild von Adobe beinhaltet, bis zu 500.000 mal drucken lassen.

Auch bei TV-Werbung und Newslettern ist man bei der Verwendung der Grafik auf 500.000 Empfänger / Zuschauer begrenzt.

Weitere aktuelle Lizenz-Einschränkungen sind der Adobe-Webseite zu entnehmen:
https://stock.adobe.com/de/license-terms

4. Vergütung

4.1 Zahlungsfristen
Sofern nicht anders vereinbart beträgt die Zahlungsfrist 7 Werktage nach Rechnungsstellung. Bei der elektronischen Rechnungsstellung gilt der Tag des Rechnungsversands, bei postalischem Rechnungsversand gilt das Eingangsdatum beim Kunden. Abweichende Zahlungsfristen sind der Rechnung zu entnehmen.

4.2 Zahlungsverzug
Der Agentur steht, auch ohne gesonderte Mahnung, bei Zahlungsverzug ein gesetzlicher Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8,12% (Stand von Januar 2022) über dem Basiszinssatz zu. Bei einem darüber hinaus gehendem Schaden bleibt das Recht auf Geltendmachung unberührt von dieser Regelung. Ab einem Zahlungsverzug von über 21 Tagen wird die Agentur ein Inkasso-Unternehmen einschalten um seien Forderungen geltend zu machen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.3 Vorauszahlung
Sofern nicht anders vereinbart werden alle Leistungen der Agentur im Voraus gezahlt und nach Zahlungseingang abgearbeitet. Bei Projekten größeren Umfangs wird die Gesamtzahlung auf mehrer Teilzahlungen aufgeteilt. Hierbei arbeitet die Agentur das Guthaben ab und informiert den Kunden sobald die nächste Zahlung fällig wird, bzw. kurz bevor das aktuelle Guthaben verbraucht ist.

4.4 Stornogebühr
Im Falle einer Auftragsstornierung fallen folgende Prozentsätze vom ursprünglich im Vertrag geregelten Honorar als Gebühr für die Stornierung an:

– 17,5 % bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrages
– 22,5 % von 2 bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages
– 25% ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrages

Die Rechnung für die Stornogebühr wird dem Kunden spätestens 5 Tage nach Stornierung zugeschickt. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Werktage.

4.5 Steuern
Alle in Angeboten, Aufträgen, Broschüren und auf der Webseite genannten Preise der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuern.

4.6 Mehraufwandsentschädigung
Erfordert die Fertigstellung einer Arbeit einen unvorhergesehenen Mehraufwand bedarf es einer gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls einer zusätzlichen Honorierung. Entsteht der Agentur durch fehlerhafte Informationen vom Kunden, ein nicht eingeplanter Mehraufwand trägt der Kunde hierfür die Kosten.

Mehraufwände die durch einen von der Agentur verursachten Fehler hervorgegangen sind werden nicht in Rechnung gestellt. Die Zeit, die für die vollständige Beseitigung des Fehlers aufgebracht nötig ist, wird von der Agentur nicht in Rechnung gestellt.

5. Pflichten der Agentur

5.1 Geheimhaltung
Die Agentur ist zu absoluter und zeitlich unbefristeter Geheimhaltung in Bezug auf Informationen, die im Zuge eines Auftrags erlangt wurden, verpflichtet. Des Weiteren ist die Agentur verpflichtet alle festen / freien Mitarbeiter sowie kooperierende Dritte die zur Auftragserledigung herangezogen werden ebenfalls zur Einhaltung der Geheimhaltung zu verpflichten.

5.2 Löschung der Kundendaten
Wenn der Kunde es wünscht ist die Agentur verpflichtet alle Daten des Kunden zu löschen. Hiervon ausgeschlossen sind Dokumente die der gesetzlichen Archivierungsfrist unterliegen. Hierzu gehören beispielsweise Rechnungen & geschäftliche E-Mail.

5.3 Information über Datenverarbeitung
Der Kunde hat das Recht auf Information. Die Agentur ist verpflichtet dem Kunden auf Anfrage leicht verständliche Informationen auszuhändigen aus denen ersichtlich wird welche Daten des Kunden wo, wie und zu welchem Zwecke verarbeitet werden. Des Weiteren kann der Kunde sich zu dem Thema in den Datenschutzbestimmungen informieren.

5.4 Anpassungen von Kundendaten
Die Agentur verpflichtet sich auf Anfrage des Kunden seine Kundendaten anzupassen, zu erweitern / korrigieren.

5.5 Informationspflicht bei rechtlichen Bedenken
Die Agentur ist verpflichtet den Kunden schriftlich nach bestem Wissen und Gewissen auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern und sobald diese bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Die Hinweise ersetzen hierbei keine Rechtsberatung.

5.6 Haftungspflicht der Agentur
Die Agentur haftet für alle vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführten Schäden. Eingeschlossen sind dabei auch Schäden die durch Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Die Haftung der Agentur wird auf das jeweilige Auftragsvolumen beschränkt. Die Agentur ist über eine spezielle Media-Versicherungen bei Schäden bis zu 1.000.000 € versichert.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Zugangsdaten und Informationen
Der Kunde stellt der Agentur alle benötigten Zugangsdaten, Tools und Informationen, die für die Realisierung eines Auftrags nötig sind, kostenlos zur Verfügung.

6.2 Haftungspflicht des Kunden
Der Kunde trägt das alleinige Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur durchgeführten Maßnahmen. Dies gilt auch bei Verstößen gegen das Urheberrecht, das Markenrecht, das Patentrecht, das Wettbewerbsrecht, die DSGVO und die Werberechtsgesetze.

Die Agentur wird frei von Ansprüchen gesprochen, wenn sie trotz schriftlicher Anzeige von Rechtmäßigkeits-Bedenken seitens der Agentur, bezüglich der vom Kunden gewünschten Maßnahme, auf den ausdrücklichen Wunsch des selbigen gehandelt hat.

Des Weiteren haftet der Kunde für Rechtsbrüche, die auf in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Dienstleistungen oder der Produkte des Kunden gründen.

6.3 Gema-Gebühren
Werden für die Durchführung der Werbemaßnahmen lizenzierungspflichtige Musikstücke verwendet so trägt der Kunde hierfür die Kosten.

6.4 Künstlersozialkasse
Da es sich bei der Agentur um keine juristische Person handelt, ist der Kunde selbstverantwortlich verpflichtet die Anmelde- und Abgabepflichten der Künstlersozialkasse einzuhalten. Die Abgaben sind zu leisten, wenn Aufträge im werbeberaterischen, konzeptionellen oder im künstlerischen Bereich anfallen.

Die aktuellen Abgabesätze sind auf den Webseiten der Künstlersozialkasse einzusehen: http://www.kuenstlersozialkasse.de/service/ksk-in-zahlen.html – Welche Leistungen im einzelnen abgabenpflichtig in Erfahrung zu bringen gehört ebenfalls zu den Pflichten des Kunden.

6.5 Beauftragung von Erfüllungsgehilfen der Agentur
Der Kunde verpflichtet sich für einen Zeitraum für 36 Monate ab Auftragsvergabe freie Mitarbeiter der Agentur oder andere durch die Agentur eingesetzte Erfüllungsgehilfen weder mittelbar noch unmittelbar, ohne vorherige Absprache und schriftliche Einwilligung der Agentur, mit Aufträgen zu betrauen. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur eine Ausgleichszahlung in gleicher Höhe des durch den Drittanbieter eingeforderten Honorars zu.

7. Arbeitsunterlagen

7.1 Verbleib von Arbeitsunterlagen
Alle Aufzeichnungen die während der Auftragsrealisierung von Seiten der Agentur erstellt wurden bleiben in ihrem Besitz. Dies gilt für jegliche Art von Aufzeichnungen und elektronisch erstellten Daten wie dem Projekt-Tagebuch. Sofern es sich bei den Unterlagen nicht um personenbezogene Daten handelt kann die Herausgabe der beschriebenen Arbeitsunterlagen durch den Kunden nicht verlangt werden.

Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars wird dem Kunden lediglich die Leistung im eigentlichen Sinne geschuldet. Hierzu gehören insbesondere nicht die Darstellung der ergebnisführenden Einzelschritte, Entwurfsskizzen erstellter Logos und Grafiken, agenturinterne Prozess-Checklisten oder Umsetzungs-Leitfäden.

8. Kündigung und Gültigkeit

8.1 Gültigkeit
Die Gültigkeit des Vertrags gilt mit dessen Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien.

8.2 Dauer & Fristen
Die Dauer und jeweilige Kündigungsfrist sind dem individuellen Projekt-, Leistungs- oder Hosting-Vertrag zu entnehmen.

9. Streitschlichtung

9.1 Außergerichtliche Klärung
Kommt es während oder nach dem Auftrag zu einem Streitfall zwischen der Agentur und dem Kunden ist vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens ein außergerichtlicher Mediator aufzusuchen um dort ein Mediationsverfahren durchzulaufen. Sollten die Streitigkeiten auf differierende Qualitäts- oder Honorierungsbeurteilungen gründen ist diesbezüglich ein unabhängiger Gutachter zum Zwecke der außergichtlichen Einigung, dessen Kosten von Kunden und Agentur geteilt werden, einzustellen.

9.2 Haftpflicht-Versicherung
Die Agentur ist versichert über:

Hiscox Europe Underwriting Limited
Arnulfstraße 31
80636 München

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten im Streitfall und insbesondere bei Schadensersatzforderungen an die Versicherung weitergegeben werden.

10. Schlussbestimungen

10.1 Recht & Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Köln.